Finanzamt:Teure Hilfe

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Ein kleiner Passus im Jahressteuergesetz 2007 stiftet Verwirrung: Kostet eine Anfrage beim Finanzamt künftig Geld?

Finanzämter dürfen künftig für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige Gebühren verlangen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.

Verbindliche Auskünfte des Finanzamtes kosten künftig Bares. (Foto: Foto: dpa)

Eine entsprechende Neuregelung sehe das Jahressteuergesetz 2007 vor, das vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen worden ist. Vorgeschlagen hatte die Gebührenpflicht der Bundesrat, der dem Gesetz jetzt noch zustimmen muss.

Mindestens 100 Euro

Die neue Gebühr ist laut NVL vom Antragsteller vorab zu begleichen und richte sich nach dem Gegenstandswert, den der Steuerpflichtige selbst zu ermitteln habe.

Kann der Wert nicht bestimmt werden, greife eine Zeitgebühr. Diese beträgt nach Angaben des Verbandes 50 Euro je angefangene Stunde und mindestens 100 Euro.

Unverbindliche Auskünfte, bei denen Steuerpflichtige jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Richtigkeit haben, sollen dagegen weiterhin gebührenfrei bleiben.

Der Pressesprecher des bayerischen Landesamtes für Steuern erklärt auf Anfrage von sueddeutsche.de den Charakter einer rechtsverbindlichen Auskunft: Derartige Anfragen würden meist von Unternehmen gestellt, die beispielsweise ein anderes Unternehmen erwerben wollten und die steuerlichen Auswirkungen zuvor prüfen ließen.

Doch dies will Uwe Rauhöft, Geschäftsführer von NVL, so nicht gelten lassen. Zwar sei es korrekt, dass verbindliche Anfragen bisher nur von "sehr wenigen" Privatpersonen getätigt worden seien, doch er glaubt, dass der Bedarf steige.

Wichtige Entscheidungshilfe

"Vor allem für Investitionsentscheidungen von Privatpersonen wie Umbau des Arbeitszimmers oder den Ausbau eines Dachgeschosses zur Untervermietung sind verbindliche Anfragen beim Finanzamt eine wichtige Entscheidungshilfe."

Der NVL wies auch darauf hin, dass auf Grund der Komplexität des Steuerrechts mit einer steigenden Zahl von Anträgen zu rechnen sei. Gerade vor dem Hintergrund der erst kürzlich beschlossenen Einschränkung des Abzugs von Steuerberatungskosten kritisiert der Verband die Gebührenpflicht: Das Steuerrecht werde immer komplizierter, und viele Menschen seien auf Rat angewiesen.

Verbindliche Auskünfte des Finanzamtes dürften nicht kostenpflichtig sein, denn schließlich gehe es darum, die Auffassung der zuständigen Finanzbehörde zum eigenen Besteuerungssachverhalt zu erfahren.

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