Feuerwehreinsatz:Wer zahlt, wenn's brennt

Jugendfeuerwehr

Feuerwehr-Nachwuchs bei einer Übung in Hessen.

(Foto: Roland Holschneider/dpa)

An Weihnachten und Silvester ist die Feuerwehr fast im Dauereinsatz. Das kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Nicht immer übernimmt das die Versicherung oder die Kommune.

Von Stephanie Hoenig

Wenn es brennt, zählt jede Sekunde. "Aus Angst vor der Rechnung sollte keiner bei einem Notfall zögern, die Feuerwehr zu rufen", rät Susanne Woelk, Geschäftsführerin der "Aktion Das Sichere Haus (DSH)" in Hamburg. Brenne zum Beispiel ein Weihnachtsbaum, könne es wegen des fehlenden Anrufs zu großen Schäden am Haus kommen - mit entsprechend hohen Kosten. "Und einen Personenschaden kann man sich erst recht nicht verzeihen", sagt die Expertin. Die Frage des Kostenersatzes ist in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer festgelegt.

Dabei gibt es leichte Unterschiede. Als Faustregel gilt: "Wer dringend die Feuerwehr benötigt, weil sich Menschen oder Tiere in lebensbedrohlichen Notlagen befinden oder ein Brand ausgebrochen ist, muss sich um die Einsatzkosten keine Gedanken machen", beruhigt Silvia Darmstädter, Sprecherin beim Deutschen Feuerwehrverband in Berlin. "Denn Einsätze, die der Rettung von Menschen dienen, werden in der Regel von der Allgemeinheit getragen." Auch wenn die Feuerwehr anrückt, obwohl das Feuer bereits vor dem Eintreffen gelöscht werden konnte, bleibe der Einsatz für den Verursacher und Meldenden gebührenfrei, betont Darmstädter. Das gelte auch, wenn - wie schon tatsächlich passiert - der gemeldete Qualm von einem "Waldbrand" sich als aufgewirbelter Staub des trockenen Bodens bei einer Waldrodung entpuppt: "Das ist dann ein Fehlalarm im guten Glauben und damit kostenfrei."

In Berlin sind für den Einsatz eines Löschfahrzeuges 4,70 Euro fällig - pro Minute

Warum die Versicherung bei Gebäudebränden für die Feuerwehr nicht zuständig ist, erläutert Rechtsanwalt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin: "Wenn die Wohngebäudeversicherung einen Brandschaden reguliert, fallen darunter nicht die Kosten eines Feuerwehreinsatzes." Grund dafür sei, dass in Gebäude- und Hausratversicherungen eine Feuerversicherung enthalten sei und auf die Prämie zu dieser Versicherung eine Feuerschutzsteuer erhoben werde. Diese Steuer fließe den Ländern zu für den Einsatz von Feuerwehren.

Der Feuerwehreinsatz bei Bränden an Fahrzeugen werde in der Regel von der Kfz-Haftpflicht getragen, sagt Suliak. Den Brandschaden am Auto übernehme die Teilkasko. Die Teilkasko zahle auch für Autos, die durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt werden. Die Vollkaskoversicherung leiste darüber hinaus Schadenersatz, "wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann". Erleide durch einen brennenden Wagen ein Dritter einen Schaden, könne sich dieser an die Kfz-Haftpflichtversicherung wenden. "Und bei alldem gilt: Lässt sich der Verursacher ermitteln, kann ihn die jeweilige Versicherung in Regress nehmen", betont Suliak.

Eine Rechnung an den Verursacher oder Melder droht auch dann, wenn der Einsatz vorsätzlich verursacht wurde - zum Beispiel durch Brandstiftung. Auch Einsätze durch böswillige Falschmeldungen - etwa durch einen Scherzanruf bei der Feuerwehr - kosten und sind strafbar. "Boshafte Falschmeldungen sind rückläufig, seit der Notruf 112 nur noch von Handys mit Sim-Karte möglich sind", berichtet Silvia Darmstädter. Schwieriger sei es, Täter zu identifizieren, wenn sie von den immer seltener werdenden öffentlichen Fernsprechern anriefen. "Rücken die Einsatzkräfte nach einem vermeintlich harmlosen Spaß aus, wird es teuer", sagt Oberbrandmeister Anyetei Adjei von der Berliner Feuerwehr. So kostet beispielsweise in Berlin der Einsatz eines Löschfahrzeuges 4,70 Euro pro Minute. Für einen Kranwagen werden minütlich 11,60 Euro fällig. Kostenpflichtig seien in der Regel auch Fehlalarme, die von einer Brandmeldeanlage - etwa in Hotels oder Kaufhäusern - ausgelöst werden.

"Rücken die Einsatzkräfte nach einem vermeintlich harmlosen Spaß aus, wird es teuer."

In vielen Bundesländern sind in privaten Wohnungen Rauchmelder vorgeschrieben. "Diese werden in der Regel vom Vermieter gewartet", sagt Rechtsanwalt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Manche Landesgesetze sähen aber die Wartung als Aufgabe des Mieters. Rückt die Feuerwehr ohne wirklichen Grund aus, weil Nachbarn die Warnsignale der Rauchmelder, beispielsweise wegen einer leeren Batterie, fälschlicherweise für einen Feueralarm halten, trügen diese Kosten die Kommunen. Bei der Hamburger Feuerwehr hieß es dazu: "Noch!"

Einige Landesfeuerwehrgesetze verpflichten grob fahrlässige Verursacher eines Feuerwehreinsatzes zur Kostenübernahme. " Das kann der Fall sein, wenn ein knochentrockener Weihnachtsbaum am Vorhang steht und Baum oder Gardine ohne Aufsicht in Brand geraten", nennt Darmstädter als Beispiel. Wann Verhalten grob fahrlässig sei, lasse sich nicht verallgemeinern: "Das hängt vom Einzelfall ab."

Mit Blick auf die Rechtsprechung sagt Darmstädter: "Tiere gelten juristisch Gott sei Dank nicht mehr als Sache." Wenn bei akuter Gefahr niemand außer der Feuerwehr helfen könne, mache sie das. So werde selbstverständlich eine Katze gerettet, die sich in einem gekippten Fenster verklemmt habe und in Lebensgefahr sei. Ob Besitzer einer Katze für die Rettung ihres Lieblings von einem Baum zahlen müssen, hänge von den Umständen ab. Klemme die Katze fest, werde sie gerettet. Lasse sich die Katze aber durch Futter und Geduld vom Baum runterlocken, zahle die Allgemeinheit nicht. Auch bei einem Hornissen- oder Wespennest helfe die Feuerwehr nur bei akuter Gefährdung, sagt Darmstädter. Etwa wenn das Nest sich in einem Kindergarten oder bei einem hochgradigen Allergiker in einem Rollladenkasten befinde. Nester dürfen aber nicht einfach vernichtet werden. Zum Umsiedeln oder gar Abtöten eines Hornissenvolkes müssten Profis geholt werden. Und falle ein Baum um, komme die Feuerwehr ebenfalls nur, wenn Gefahr bestehe. "Als kommunale Einrichtung darf die Feuerwehr Gewerbetreibenden keine Konkurrenz machen", erklärt Darmstädter.

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