Mieter müssen in einer Selbstauskunft zu ihrem Einkommen richtige Angaben machen. Wer in diesem Punkt beim Ausfüllen lügt, riskiert eine fristlose Kündigung.
Mieter, die in der Selbstauskunft falsche Angeben machen, können unter Umständen fristlos gekündigt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor, auf das die Mietrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins hinweisen (Aktenzeichen: 14 S 18532/08).
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Über seine Zahlungsfähigkeit müsse ein Mieter in jedem Fall richtige Angaben machen, denn ein Vermieter sei berechtigt, nach den Einkommensverhältnissen zu fragen.
In dem konkreten Fall nannte ein Mieter sein Brutto- statt des Nettogehalts und gab sich als fest angestellter Mitarbeiter eines angesehenen Forschungsinstituts aus, erläutern die Anwälte. Er sei aber nur freiberuflich für die Institution tätig gewesen und befand sich noch in der Ausbildung. Der Vermieter durfte daher das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung fristlos kündigen. Dass der Mann in den zwei Jahren zuvor seine Miete immer pünktlich gezahlt hatte, spielte keine Rolle mehr.
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(sueddeutsche.de/dpa/als)
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ganz so hart wie Sie es formulieren wird es sicher nicht werden. Man muss bei allen Diskussionen über den Inhalt von Selbstauskünften aber auch den Vermieter verstehen. Dieser möchte natürlich keinen Problemfall als Mieter bekommen und ein paar Fragen sind schon legitim. Das Einkommen sollte schon in einem vernünftigen Verhältnis zur Miete stehen und das sollte der Vermieter auch beurteilen dürfen.
Ich glaube das Urteil des Gerichtes zielt auch nur in diese Richtung, denn um einen Mietvertrag einzugehen braucht man ein Einkommen welches in der Lage ist die Miete zu begleichen.
Der vorliegende Fall hat ein anderes hier nicht spezifiertes Problem, denn ein Vermieter wird sicherlich nicht eine Recherche einleiten wenn die Miete stets vollständig und pünktlich kommt. Der Vermieter muss nach zwei Jahren Insiderwissen besessen haben um einen solchen Prozess anzustreben. Auch bei Hartz IV nach 2 Jahren hätte der Vermieter keine Handhabung gehabt den Mieter zu kündigen wenn die Angaben zu Mietbeginn gestimmt hätten. Solange ein Mieter pünktlich zahlt und sich auch nichts sonstiges aussergewöhnliches leistet, hat der Vermieter wenig Chancen ein Mietverhältnis zu beenden.
Die Darstellung in der SZ is ziemlich unvollständig. Wie einige Mitforisten schon bemerkt haben liegt hier einiges im Argen.
Die Selbstauskunft ist eine Momentaufnahme zum Einzugstermin. Der Mieter ist nicht verpflichtet seine beruflichen Veränderungen dem Vermieter zu melden und somit wäre dies nach 2 Jahren auch überhaupt nicht relevant gewesen. Merkwürdig ist hier, dass bei pünktlicher Mietzahlung überhaupt der Vermieter einen Rechtsstreit losgetreten hat. Wer kommt auf so eine absurde Idee als Vermieter. Hier müssen andere Gründe vorgelegen haben und die wären sicherlich von Interesse.
Bei allem Verständnis für die Vermieter - ist es noch normal, dass es wichtiger ist, dass der Mieter sich bei der Angabe persönlicher Verhältnisse "auszieht" bis auf die Unterhose oder ob die Miete rechtzeitig gezahlt wird. Was mittlerweile von potenziellen Mietern an Auskünften verlangt wird, ist eine Unverschämtheit. Es ist fast so wie bei Bewerbungen, wo man als Bewerber auf eine Arbeitsstelle noch nicht mal erfährt, wie der Arbeitgeber heißt und wie hoch das zu erwartende Gehalt ist, man selbst aber sämtliche Angaben vorab machen muss, um überhaupt eine Antwort zu erhalten. Demnächst wird es ähnlich bei Wohnungen sein. Vollständiger Lebenslauf, Zeugnisse bisheriger Vermieter, Schufa-Auskunft, Arbeitsvertrag und dann darf man sich um eine Wohnung bewerben, von der man noch nicht mal die Adresse weiß. Vielleicht wird großzügig gesagt, dass es sich um den "Großraum München" oder so ähnlich handelt.
...sollte man jetzt also seinen Vermieter informieren?
Wie ist die Sache überhaupt heraus gekommen, wenn immer die Miete floss?
Gilt das denn auch umgekehrt, wenn der Mieter von seinem zukünftigen Vermieter eine Selbstauskunft verlangt? Er will ja schliesslich auch wissen, worauf er sich einlässt!
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