Von M. Zydra

Die Zeit wird knapp: Klagen wegen Falschberatung bei Medienfonds verjähren zum Jahresende. Doch aktuelle Urteile gegen die Commerzbank lässt Sparer hoffen.

Prognosen sind immer ein Wagnis, doch glaubt man Rechtsanwälten, die schon lange im Anlegerschutz tätig sind, dann stehen die Klagechancen von Käufern der VIP Medienfonds mittlerweile recht gut. 11.000 Anleger sind betroffen. Sie haben 2003 und 2004 insgesamt 650 Millionen Euro in die beiden Fonds VIP3 und VIP4 gesteckt. Die Produkte wurden als Steuersparmodell mit Kapitalgarantie verkauft - beides trifft nicht zu, was Investoren durch hohe Steuernachforderungen teuer bezahlen.

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Andreas Schmid, Gründer des VIP Medienfonds, wurde 2007 zu sechs Jahren Haft verurteilt. (© Foto: obs/VIP Medienfonds)

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Bei der Schuldfrage haben sich viele Juristen nun auf die Commerzbank fokussiert. In den Filialen des zweitgrößten deutschen Kreditinstituts wurde das Gros der Fondsanteile vermarktet. Der Vorwurf: Angestellte der Commerzbank hätten die Kunden falsch beraten und damit zum Kauf verleitet.

In jüngsten Fall wurde dem Kläger vom Commerzbankberater damals ein Faltblatt zur Risikoeinschätzung des VIP Medienfonds gegeben. Demnach riskierte der Anleger bei einer Anlagesumme von 100.000 Euro angeblich nur rund 12.400 Euro. Das OLG München hat nachgerechnet und schrieb in ihrem Urteil, dass im ungünstigsten Fall ein Totalverlust zu befürchten war. Die Richter verurteilten die Commerzbank deshalb zu 33.000 Euro Schadenersatz (Aktenzeichen: 5 U 4018/07).

Viele Vergleiche

Beratungsfehler verjähren drei Jahre nach Kenntnis, und die Zeit wird knapp. Die Commerzbank hatte jahrelang auf den Verjährungseinwand bei VIP Medienfonds verzichtet. Doch damit ist nun Schluss, weil man davon ausgehe, dass die Bank ihren Verpflichtungen nachgekommen sei, so ein Sprecher. "Die VIP-Anleger können das Institut noch bis 31.Dezember 2008 verklagen", sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer, der das jüngste OLG-Urteil erstritten hat.

Der Fall VIP Medienfonds hat viele Facetten. Fonds-Gründer Andreas Schmid wurde 2007 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er kam aber gegen eine Kaution von vier Millionen Euro frei. Sein Fall liegt zur Revision beim Bundesgerichtshof.

Derweil fordern die Finanzämter von der VIP-Anlegern Steuerschulden in Höhe von 270 Millionen Euro ein. Das Finanzamt MünchenII hat Anfang 2007 die steuerlichen Grundlagenbescheide gegenüber dem VIP Medienfonds 4 und den Vorgänger VIP 3 geändert. Der Status als Steuersparmodell war fortan passé, da für Verlustanrechnung die unternehmerische Zielsetzung des Fonds fehlte. Der Grund: 80 Prozent der Gelder flossen damals nicht in die Filmproduktion sondern in die Absicherung der Schuldübernahmen von Dresdner Bank und der HypoVereinsbank. Auch gegen diese beide Banken laufen Klagen.

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