Eine Sprecherin des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) verweist auf das Ombudsmannverfahren der Europäischen Kommission. Kunden, die überhöhte Gebühren festgestellt hätten, sollten sich an den Bürgerbeauftragten wenden.

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Im Allgemeinen müsse aber jeder Kunde bei der Eröffnung eines Kontos den Geschäftsbedingungen seiner Bank zustimmen. Darin wird er verpflichtet, auf die Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Überweisungsdaten zu achten. Andernfalls könnten Schäden für den Kunden entstehen. ,,Man sollte alles ganz sorgfältig ausfüllen'', sagt die BdB-Sprecherin.

Der aktuell verhandelte Richtlinienvorschlag sieht eine weitergehende Offenlegung der Kosten vor. Die Banken werden verpflichtet, ihre Kunden schon bei der Kontoeröffnung über die Kosten einer europäischen Überweisung zu informieren. ,,Außerdem müssen die erhobenen Gebühren angemessen sein'', sagt der Abgeordnete Radwan.

,,Das bedeutet, dass die Bank nur ihre tatsächlichen Kosten berechnen darf.'' Zudem dürften zwischengeschaltete Banken keine direkten Abzüge mehr vornehmen.

Die Bank bedauert

Radwan will sich im Europäischen Parlament dafür einsetzen, dass diese Regelungen auch für Überweisungen gelten, die wegen Fehlern zurückgesandt werden müssen. Sollte diese Interpretation in Europa keine Mehrheit finden, hofft er nach eigenen Worten auf eine Umsetzung in deutsches Recht.

Würden die Gebühren öffentlich, wäre das auch aus Sicht des betroffenen Kunden Petz ein großer Fortschritt. Er musste sich erst an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden, um herauszufinden, wie viel die einzelnen Banken tatsächlich für die Bearbeitung seiner Überweisung berechnet hatten.

Bei der Sparkasse Landshut habe man ihn zuvor falsch informiert, so Petz. Ein Vertreter der Bank sagte auf SZ-Anfrage, er könne eine solche Falschinformation nicht ausschließen. Sein Haus bedauere den Vorfall.

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(SZ vom 04.04.07)