Fahrrad-Versicherung:Mein Fahrrad ist versichert

Die Antwort auf die Frage, ob das eigene Fahrrad versichert ist, lautet: Es kommt darauf an - darauf, wo das Fahrrad geklaut wird, wohin man damit gerade gefahren ist, wie alt es ist und wieviele Fahrräder auf einmal geklaut werden.

Andreas Kunze

Noch ist es etwas frisch, doch der Frühling wird kommen und wieder viele Radler auf die Straßen locken. Rad-Diebe werden dann nicht weit sein. Das Fahrrad lässt sich versichern. Aber im Ernstfall hängt es von Details wie etwa der sogenannten Nachtklausel ab, ob die Versicherung zahlt oder nicht.

Fahrrad-Versicherung: Um dieses Fahrrad mit faltbarem und abnehmbarem Cabriodach wäre es besonders schade.

Um dieses Fahrrad mit faltbarem und abnehmbarem Cabriodach wäre es besonders schade.

(Foto: Foto: dpa)

Ein Fahrrad zählt wie Sofa oder Computer zum Hausrat und ist daher grundsätzlich in einer Hausratpolice mitversichert. Das gilt dann aber nur für die typischen Risiken, die eine Hausratpolice abgedeckt, also etwa Brand und Einbruch-Diebstahl.

Wird zum Beispiel der eigene Keller oder die Wohnung aufgebrochen und das Rad gestohlen, so wäre der Verlust schon durch den Grundschutz gedeckt. Anders sieht es beim einfachen Diebstahl aus, also ohne Einbruch in die Wohnung oder das Haus.

Dann hängt es von den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen, kurz VHB, ab, ob die Hausratversicherung zahlt. Die VHB regeln den Vertragsumfang und die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Sie wurden mehrfach geändert. Welche dem Vertrag zugrunde liegen, steht auf dem Versicherungsschein.

VHB 1974, gültig bis 1984:

Bei solchen alten Verträgen ist der Fahrrad-Diebstahl noch ohne Aufpreis bis zu maximal 250 Euro mitversichert. Die Obergrenze gilt auch, wenn gleich mehrere Räder aus dem Haushalt gestohlen werden sollten. Außerdem wichtig: Während üblicherweise bei Hausrat-Schäden der Neuwert erstattet wird, zahlen die Versicherer nach alten Verträgen nur den Zeitwert (aktueller Marktpreis), wenn der Zeitwert mehr als die Hälfte unter dem Neuwert liegt.

Hausratversicherungen, die nach 1984 abgeschlossen wurden:

Bei diesen Verträgen muss der Fahrrad-Diebstahl ausdrücklich per Zusatzklausel versichert sein. Das kostet meistens extra. Nur etwa bei einem Drittel der aktuellen Tarife ist der Fahrrad-Diebstahl in der Grundprämie enthalten. Die maximale Leistung ist in der Regel limitiert auf ein Prozent der Versicherungssumme. Bei 50.000 Euro Versicherungssumme wären das zum Beispiel 500 Euro. Höhere Maximalentschädigungen von bis fünf Prozent der Versicherungssumme sind möglich, kosten dann auch extra.

Ob Versicherungsschutz bei Diebstahl besteht oder nicht, hängt zudem von der Uhrzeit ab. Uneingeschränkt besteht Versicherungsschutz für das abgeschlossene Fahrrad in der Regel zwischen 6 bis 22 Uhr. Ein Diebstahl vormittags vom Hof des Arbeitgebers wäre gedeckt. Knifflig wird es in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Nach der vielfach verwendeten "Nachtklausel" springt die Hausratversicherung nach einem Diebstahl nur dann ein, wenn das Fahrrad noch "in Gebrauch" war.

Das bedeutet: Wenn ein Nachtschwärmer gegen Mitternacht jemanden besucht und das Rad vor der Tür abstellt, wäre es versichert - sofern der Besitzer bald weiterfahren will. Wird der Gebrauch aber beendet, weil der Besitzer über Nacht bleibt, kann die Versicherung die Leistung verweigern. "Der Begriff Gebrauch ist natürlich dehnbar", sagt der gerichtlich zugelassene Versicherungsberater Andreas Kutschera aus Mönchengladbach. "Eine feste Stundengrenze gibt es nicht. Es kommt darauf an, dass man seine Absicht, das Rad weiterzubenutzen glaubhaft macht."

Besser ist es, wenn der Versicherer ganz auf die Nachtzeitklausel verzichtet - solche Tarife gibt es auch. So oder so sollten Versicherungsnehmer selbstverständlich darauf achten, dass ihr Fahrrad mit einem handelsüblichen Schloss gesichert war, außerdem muss unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erfolgen. Eher für ständige "Laternenparker" oder Leute ohne Hausratversicherung sind Spezialversicherungen mit 24-Stunden-Schutz geeignet, die oft direkt über Fahrradhändler vertrieben werden. Neben Diebstahl, komplett oder von Teilen, können zum Beispiel Vandalismus oder Unfallschäden abgedeckt werden. Für ein 500-Euro-Rad kann der reine Diebstahlschutz aber schon 50 bis 100 Euro jährlich kosten.

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