Ein guter Tag für Anleger. Ein harter Tag für die Bundesregierung: Der Fiskus muss bis zu fünf Milliarden Euro zurückerstatten. Steinbrück ist empört und erwartet nun "schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen".
Aktionäre können nach einem Grundsatzurteil des höchsten EU-Gerichts beim Fiskus nachträglich Steuergutschriften für Auslandswertpapiere einfordern.
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Den deutschen Staatskassen drohen daher Steuerausfälle von bis zu fünf Milliarden Euro.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Dienstag in Luxemburg die bis Ende 2000 in Deutschland praktizierte steuerliche Benachteiligung bei Dividendenzahlungen von Auslandsunternehmen.
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) kritisierte den Richterspruch scharf und befürchtet "schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen". (Rechtssache C-292/04).
Benachteiligung ausländischer Unternehmen
Nach seinen Angaben entfällt die Hälfte der fünf Milliarden Euro auf den Bund. Der exakte Steuerausfall hänge von den Anträgen auf Steuererstattung ab.
Berlin hatte gehofft, dass der EuGH die Auswirkungen seines Urteils auf die öffentlichen Haushalte berücksichtigt und die Rückwirkung zeitlich beschränkt. Die obersten EU-Richter lehnten aber eine zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung in dem nun entschiedenen "Fall Meilicke" rundweg ab.
Die vom EuGH beanstandete frühere Regelung hatte eine Steuergutschrift für Dividenden im Rahmen der Einkommensteuer ausgeschlossen, wenn die auszahlende Gesellschaft ihren Sitz nicht in Deutschland hatte.
Aus Sicht der obersten EU-Richter verstieß dies gegen den freien Kapitalverkehr in der EU. Sie kippten die Vorschrift aus zwei Gründen: Zunächst behindere sie Anleger, die Ausschüttungen von ausländischen Unternehmen erhalten. Zudem würden ausländische Unternehmen eingeschränkt, in Deutschland Kapital zu sammeln.
Überraschung in Berlin
In Deutschland hatten Privatleute gegen die steuerliche Regelung geklagt. Der Fall war dem EuGH vom Kölner Finanzgericht vorgelegt worden. Das Finanzministerium nannte zumindest die Ablehnung der zeitlichen Beschränkung der Urteilswirkung überraschend.
Es ist der Ansicht, dass beide in der Rechtsprechung des EuGH entwickelten Voraussetzungen für eine zeitliche Beschränkung der Urteilswirkungen erfüllt gewesen seien. Neben den drohenden Ausfällen von bis zu fünf Milliarden habe zum Zeitpunkt der Änderung der Rechtslage erhebliche Unsicherheit über Anforderungen des Gemeinschaftsrechts an die Ausgestaltung der Körperschaftsteuer bestanden.
Der Fall ist kompliziert und beschäftigt das Luxemburger Gericht schon länger. Ein Generalanwalt des Gerichts - ein hoher Gutachter - hatte sich zuvor für eine zeitliche Beschränkung des Urteils ausgesprochen, eine Generalanwältin hatte jedoch später genau die gegenteilige Ansicht vertreten.
Berlin hätte den Aktionären ausländischer Gesellschaften eine Steuergutschrift gewähren können, die nach der geschuldeten Körperschaftssteuer im Heimatland des Unternehmens berechnet worden wäre, schrieb das Gericht nun.
Eine solche Lösung würde den freien Kapitalverkehr weniger behindern. Das damalige Steuersystem erlaubte es laut Gericht Anlegern in Deutschland, gegenüber dem Fiskus drei Siebtel der an sie gezahlten Dividenden von der Einkommensteuerschuld zu kürzen.
Die Geschichte des Falls reicht in die 90er Jahre zurück. Von 1995 bis 1997 erhielt ein Anleger Dividenden von Unternehmen aus den Niederlanden und Dänemark.
Nach seinem Tod im Jahre 2000 beantragten die Erben für diese Ausschüttungen eine Steuergutschrift beim Finanzamt. Ohne Erfolg. Die Erben zogen dann vor das Finanzgericht Köln, das dann den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegte.
(dpa)
Diese Methode erinnnert nicht nur an "Halsabschneider", es ist sonder die Methode der Halsabschneider. Die Buerger wissentlich und ungerechtigter Weise mit mehr Steuern belasten und im Nachhinein das Geld nicht rasuruecken wollen und auf eine zeitliche Beschraenkung einfuehren wollen. Was sind das denn fuer Methoden meine Herren Saubermaenner? Ich borge mir Geld von einer Bank in zeitlichen Abstaenden und behauptete dann, das ich nur den Teil der Kredite zureuckzahle, den ich bis zu einem gewissen Datum aufgenommen habe. Was ist das denn fuer eine Moral ihr Betrueger? Was erwartet ihr vom Buerger, wenn ihr Euch ohne irgendeine Scham zu zeigen, so verhaelt wie ich ihr euch verhaelt. Abscheulich.
Da haben wir es mal wieder.
Ständig wird uns das hohe Lied von Europa vorgeträllert und wie wichtig doch die Einigkeit ist. Sobald aber der europäische Geldverkehr vom deutschen Fiskus die entsprechenden Zahlungen einfordert, wird sofort dicht gemacht.
Herr Steinbrück, wenn sie nichts Besseres zu bieten haben, als jetzt darüber zu klagen, dass dies die öffentlichen Haushalte belastet, dann gehen sie nach Hause.
Oder können sich jetzt alle Park- und sonstigen Sünder auf Rückerstattung ihrer "Ticketgebühren" freuen, da es ja ihre Haushalte belastet?
Recht so!