EU-Verfahren gegen Deutschland:Rückkehr an den Defizit-Pranger

Das Staatsdefizit ist zu hoch: Die EU hat gegen Deutschland deshalb ein Verfahren auf den Weg gebracht - und dennoch: mit hohen Strafen muss die Bundesrepublik nicht rechnen.

Der Defizit-Pranger und die Bundesrepublik sind bereits gute Bekannte. In den Jahren 2002 bis 2007 stand Deutschland im Visier der EU-Wächter. Jetzt ist es erneut soweit. Brüssel hat ein Defizitstrafverfahren gegen Deutschland und acht weitere EU-Staaten auf den Weg gebracht.

EU-Kommission, Foto: ddp

Die EU hat ein Defizitverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland auf den Weg gebracht.

(Foto: Foto: ddp)

In einem Bericht schrieb die Kommission, in Deutschland seien Defizit und Schuldenstand überhöht. Bei der Neuverschuldung werde im laufenden Jahr 3,9 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt erwartet, der Stabilitätspakt erlaubt jedoch höchstens drei Prozent. Mitte November soll das Verfahren offiziell eröffnet werden.

Schuld an der misslichen Lage sind die milliardenschweren Konjunkturprogramme, die von den Regierungen aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise aufgesetzt wurden.

"Ausnahmecharakter" hilft

Zudem führen sinkende Steuereinnahmen und steigende Ausgaben für Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld dazu, dass die Defizite in der EU derzeit wieder kräftig steigen. Die EU-Finanzminister vereinbarten bereits im vergangenen Jahr, wegen der Krise den Stabilitätspakt flexibler zu handhaben.

Konkret bedeutet dies, dass begrenzte und zeitlich befristete Überschreitungen der Defizitmarke von drei Prozent geduldet werden. Dauerhafte Verstöße führen aber weiter zu einem Verfahren und damit zur Haushaltsaufsicht.

Auch Deutschland muss nicht mit hohen Strafen rechnen. Brüssel hält der Bundesrepublik den "Ausnahmecharakter" des Defizits zugute. Dieses sei "auf einen schweren Wirtschaftsabschwung zurückzuführen", heißt es in dem Bericht. Auch Österreich, Belgien, Italien, die Niederlande, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Tschechien sind im Visier der EU.

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