Die EU-Kommission macht schon lange mobil gegen die Riester-Rente. Nun glauben auch Bundestagsjuristen, dass die beliebte Rente womöglich gegen Europarecht verstößt.
Die Riester-Rente verstößt nach Ansicht von Bundestagsjuristen womöglich in mehreren Punkten gegen das Europarecht. Das geht aus einer Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Danach könnte das geltende Gesetz sowohl mit dem Recht auf freie Wohnortwahl als auch mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung kollidieren.
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Bundestagsjuristen glauben, dass die Riester-Rente womöglich gegen Europarecht verstößt. (© Foto: dpa)
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Das Gutachten stärkt die Position der EU-Kommission, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen will. Die Bundesregierung dagegen hält die Bestimmungen zur Riester-Rente für rechtskonform und will es auf ein Verfahren ankommen lassen.
Zuschüsse nur für deutsche Steuerzahler
Die Kommission kritisiert, dass die Bürger beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge nur dann in den Genuss von staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen kommen, wenn sie in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sind. Damit sind etwa Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, aber im benachbarten Ausland wohnen, von den Vorteilen der Riester-Rente ausgeschlossen.
Zudem müssen Ruheständler, die ins Ausland ziehen, die Zulagen zurückzahlen. Das Gleiche gilt für Ausländer, die nach Ende des Berufslebens in ihre Heimat zurückkehren. Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums sind die Regeln gerechtfertigt, weil Prämien und Zulagen der Riester-Sparer nicht besteuert werden, sondern der Fiskus erst bei der späteren Rentenauszahlung zulangen darf.
"Ohrfeige für die Regierung"
Aus Sicht der Parlamentsjuristen sorgen die Regelungen jedoch dafür, dass die Grundfreiheiten der Betroffenen eingeschränkt werden. "Auch ist der Gleichbehandlungsgrundsatz (...) berührt", heißt es in dem Papier. Zwar werden darin auch Argumente ins Feld geführt, die die Haltung der Regierung stützen. Insgesamt aber kommen die Experten zum Ergebnis, dass sich "aus Sicht des Gemeinschaftsrechts Bedenken erheben" ließen.
Der FDP-Finanzexperte Volker Wissing forderte die Regierung auf, endlich für Rechtssicherheit zu sorgen. Das Gutachten der Juristen sei eindeutig und eine Ohrfeige für die Regierung. Wissing hatte die Expertise selbst in Auftrag gegeben. Nach seinen Worten wird die Riester-Rente an mehreren deutschen Universitäten als Musterbeispiel für ein europarechtswidriges Gesetz behandelt.
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(SZ vom 12.06.2008/tob)
Debatte über Urheberrecht
Walter Riester, Gewerkschafter mit Sind Pöstchen DA (SPD) Parteibuch und Ex Arbeitsminister verdient an diesem, von ihm geschaffenen, Steuer verschwenderischem Produkt 284.000,-- pro Jahr. Die Versicherungsbranche, Sparkassen und Finanzdienstleister bezahlen diese Gelder für seine Vorträge. Dazu kommt noch die kostenfreie Werbung durch Politsendungen.
Nimmt man noch die opulente Rente dazu, die er als Ex Minister erhält, dann gehört W. R. zu den mit am besten versorgten und mit monetären Mitteln reichlich ausstaffierten Rentnern bzw. Pensionären in Deutschland.
Sieht so der sozialdemokratische Grundgedanke aus? Aus meiner Sicht ist das schröd(d)erhafte Abzocke gepaart mit widerwärtigem Lobbyismus.
Siehe Lobby Control im Süd Cafe. Werdet Mitglied!
Die Riester-Rente ist ein offensichtliches Beispiel dafür, wie schamlos in Deutschland Bürgerinteressen von einuzelnen Politikern zum Schaden der Gesellschaft an Lobbiisten verkauft werden.
Etwas verkürzt ausgedrückt:
Die gesetzlichen Krankenkassen ( und damit wieder der Versicherte) zahlen die Gewinne der Riester-Versicherer- der Vesicherte hat keinen Vorteil gegenüber der Rentenversicherung.
Das Gesetz gehört rückabgewickelt!