Mit welchen Einbußen bei der Rente ein Arbeitnehmer rechnen muss, wenn er längere Zeit arbeitslos ist.
Wer Geld von der Arbeitsagentur oder vom Hartz-IV-Träger bezieht, ist in der Regel rentenversichert. Bei der Altersabsicherung für Arbeitslose gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Die Rentengesetze der letzten beiden Bundesregierungen haben drei Stufen der Alterssicherung geschaffen. Mit welchen Einbußen muss ein Durchschnittsarbeitnehmer rechnen, wenn er länger ohne Job bleibt? Dazu die folgenden Rechenbeispiele:
Bei längerer Arbeitslosigkeit drohen Einbußen bei der Rente. (© Foto: dpa)
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Durchschnittsverdienst: Ein Arbeitnehmer erzielt ein Brutto-Einkommen von 2442 Euro im Monat. Dies entspricht genau den durchschnittlichen monatlichen Einkünften aller Rentenversicherten. Davon werden beim derzeitigen Rentenbeitragssatz von 19,5 Prozent pro Monat genau 476,19 Euro an die Rentenversicherung abgeführt. Ein Beschäftigungsjahr bringt dem Durchschnittsverdiener nach dem aktuellen Rentenwert in den alten Bundesländern ein Plus bei der späteren Monatsrente von genau 26,13 Euro.
Arbeitslosengeld I: Verliert der Arbeitnehmer seinen Job, so erhält er - bei Steuerklasse I oder IV und ohne Kindergeldanspruch - ein monatliches Arbeitslosengeld I von 904,20 Euro. Dieser Betrag wird maximal zwölf beziehungsweise für Arbeitslose ab 55 bis zu 18 Monate lang gezahlt.
Zahlbetrag spielt für Obolus an die Rentenversicherung keine Rolle
Der tatsächliche Zahlbetrag spielt allerdings für den Obolus der Arbeitsagentur an die Rentenversicherung keine Rolle. Die Arbeitsagenturen berechnen die Rentenbeiträge vielmehr auf Basis von 80 Prozent des früheren Brutto-Arbeitseinkommens vor der Arbeitslosigkeit.
Im Beispielfall sind das genau 1953,60 Euro. Davon gehen 380,95 Euro an die Rentenkasse. Ein Jahr mit Arbeitslosengeld I bringt dem Betroffenen damit später einen Rentenanspruch von monatlich 20,90 Euro (nach den derzeitigen Werten). Falls der Arbeitnehmer statt eines Durchschnittsverdienstes ein Jahr lang nur die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I erhält, mindert das seine spätere Monatsrente um 5,23 Euro.
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