Erhöhung des Arbeitslosengeldes II:Hartz-IV-Empfänger sollen acht Euro mehr bekommen

Löhne und Preise steigen - und damit auch die Leistungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Alleinstehende sollen ab kommendem Jahr 382 Euro erhalten, auch die Sätze für Kinder steigen automatisch. Die Bundesregierung muss der Erhöhung aber noch zustimmen.

Hartz-IV-Empfänger erhalten im kommendem Jahr mehr Geld: Der monatliche Regelsatz für Alleinstehende soll von Januar 2013 an um acht Euro auf 382 Euro steigen, sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Süddeutsche.de. Er bestätigte damit einen Bericht der Bild-Zeitung.

Eine entsprechende Rechtsverordnung solle das Bundeskabinett zwar erst am kommenden Mittwoch beschließen. Es gelte aber als wahrscheinlich, dass die Erhöhung genehmigt werde, so der Sprecher.

Mit den sogenannten Eckregelsätzen steigen nach Angaben des Ministeriums auch die Ansprüche von Kindern, die auf Hartz IV angewiesen sind. Der Satz für Kinder unter sechs Jahren steigt beispielsweise auf 224 Euro, zwischen sechs und 13 Jahren erhalten Kinder künftig 255 Euro und Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren haben Anspruch auf 289 Euro.

Zur Berechnung des Regelsatzes werden die Ausgaben der Haushalte herangezogen, die gemessen an ihrem Einkommen zum unteren Fünftel in Deutschland gehören. Das Bundessozialgericht hatte die derzeitige Berechnung der Regelleistungen im Juli für verfassungsgemäß erklärt.

Eine Arbeitslose aus Mannheim hatte damals geklagt, weil die Hartz-IV-Sätze ihrer Meinung nach zu niedrig seien und gegen das Grundgesetz verstoßen würden. Zum 1. Januar 2011 waren neue Hartz-IV-Sätze in Kraft getreten, nachdem das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Berechnung ein Jahr zuvor gekippt hatte.

Die Erhöhung der Hartz-IV-Gelder erfolgt seitdem nach einem festen Modell: Basierend auf der Entwicklung von Löhnen und Verbraucherpreisen in Deutschland werden die Hartz-IV-Sätze automatisch angepasst. Als Grundlage für die aktuelle Erhöhung dienen die Daten des Statistischen Bundesamtes von Juli 2011 bis einschließlich Juni 2012.

Der nun geplante Anstieg würde 2,1 Prozent betragen und wäre damit ebenso hoch wie die diesjährige Rentenerhöhung.

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