Union und SPD einigen sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer. Bei selbstgenutztem Wohneigentum soll keine Steuer fällig werden.
Die Spitzen von Union und SPD haben sich am Donnerstagabend nach monatelangem Streit auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der Konflikt konnte beigelegt werden, nachdem sich CDU, CSU und SPD auf eine Lösung für das Vererben von selbstgenutztem Wohneigentum verständigten.
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Wohneigentum soll komplett von der Erbschaftssteuer befreit werden. (© Foto: dpa)
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Danach wird ein Ehepartner das Haus oder die Wohnung des Partners steuerfrei erben können, solange er oder sie darin selbst weiter wohnen wird. Außerdem bleibt es bei einem Freibetrag von 500.000 Euro für alle weiteren Vermögenswerte.
Damit hat sich die CSU in dieser Frage durchgesetzt. Sie hatte stets die Forderung aufgestellt, selbstgenutzte Häuser und Wohnungen müssten steuerfrei bleiben, war bisher aber stets am Widerstand der SPD gescheitert.
Wochenlang hatten die Koalitionäre über Freibeträge und Obergrenzen gestritten. Nun ist diese Obergrenze für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner vollständig gefallen. Wenn geerbte Familienimmobilien dagegen vermietet oder verkauft werden, fällt auch künftig die volle Erbschaftsteuer an, je nach Wert des Hauses von sieben bis 30 Prozent.
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sprach von einem großen Erfolg der Koalition und nannte den Beschluss ein Zeichen für die Anerkennung des besonderen Schutzes für Ehe und Familie. SPD-Fraktionschef Peter Struck räumte ein, dass die SPD dem Koalitionspartner in der Frage entgegengekommen sei.
Aber auch Struck lobte den Erfolg. "Es ist geschafft, ein langer Weg ist zuende", sagte der SPD-Politiker nach der dreistündigen Sitzung im Kanzleramt. Eine weitgehende Steuerbefreiung wird es künftig auch für Kinder geben, die in dem geerbten Haus wohnen bleiben. Bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern werden auch sie künftig von der Erbschaftsteuer befreit sein. Zudem wird für sie ein Freibetrag für andere Vermögenswerte von 400.000 Euro gelten.
Die Einigung kam nach auch diesmal zähen Verhandlungen, in denen die Unionsseite lange Zeit für eine Regionalisierung der Steuer gekämpft hatte. Danach hätte jeder Landtag eigene Regeln festlegen können. Als die SPD den Vorschlag Steuerfreiheit für Ehepartner und begrenzte Steuerfreiheit für Kinder auf den Tisch legte, ging es am Ende schnell.
Bereits in früheren Verhandlungsrunden hatten die Koalitionäre sich für das Vererben von Familienbetrieben auf neue Regeln verständigt. So sollen die Erben zwischen zwei Optionen wählen können: Entweder sie sichern zu, mindestens sieben Jahre den Betrieb in gleicher Größe fortzuführen, dann müssen sie eine Steuer von 15 Prozent bezahlen. Oder sie verpflichten sich auf zehn Jahre - und müssen keine Steuer mehr entrichten.
Eine heftige Debatte gab es nochmals um die sogenannte Fallbeil-Regelung. Sie sah vor, dass Betriebe, die die Sieben- beziehungsweise Zehn-Jahre-Frist nicht einhalten können, die volle Erbschaftsteuer zahlen müssten. Nun verständigten sich Union und SPD darauf, Betriebe, die vorzeitig verkaufen oder sich verkleinern, nur für die nicht erfüllten Jahre mit der Steuer zu belasten. Die Reform soll nun zügig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, damit sie zum 1.Januar 2009 in Kraft treten kann
- Erbschaftsteuer Ein Geschenk für Betuchte 04.11.2008
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(dpa/segi)
Debatte über Urheberrecht
Das Gesetz ist absoluter Murks ! Leider sitzen in unserer Regierung nicht die hellsten Köpfe, um es vorsichtig auszudrücken. Diverse "Nachbesserungen" sind demnach zu erwarten.
Beispiel Wohneigentum: Steuerfrei in unbegrenzter Höhe vererbbar ist nun selbst genutztes Wohneigentum - von der Villa bis zur Etagen-Eigentumswohnung - , aber nur wenn die Immobilie vom Lebenspartner mindestens zehn Jahre weiter bewohnt wird!
Dies verstösst gegen das Grundgesetz, Art. 11 GG. das Freizügigkeit, das allen Deutschen das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsortes, des freien Wegzugs und der freien Niederlassung garantiert. Dieses Recht kann nur durch Gesetz und nur in engen Grenzen eingeschränkt werden, z. B. zur Bekämpfung von Seuchen oder Naturkatastrophen, zur Abwehr schwerer Gefahren oder zur Verhinderung von Straftaten. Das neue Erbschaftssteuergesetz zählt hier sicher nicht dazu.
Der Staat masst sich mit dem neuen Gesetz tatsächlich an, Erben schlechter zu stellen als Nichterben, er will ihnen ein Grundrecht verwehren. Zudem: Ist es z.B. einer alleinstehenden Witwe im hohen Alter zuzumuten, alleine in einem Haus wohnen zu bleiben? Warum darf sie z.B. nicht zu ihren Kindern ziehen, wenn die woanders wohnen? Ist das menschlich?
Die sieben- bzw. zehn-Jahres-Fristen beziehen sich nicht auf Privat-Immobilien, sondern auf Firmen. Eine Frist hinsichtlich der weiter bewohnten Immobilie ist nicht genannt.
Wo ich allerdings nicht klar sehe, ist beim Wort "weiter". Ist demnach Voraussetzung für die Steuerfreiheit, dass man bereits zu Lebzeiten des Erblassers in der Wohnung gewohnt hat?
Übrigens: was mich an Ihrem ersten Beitrag stört, ist, dass man etwas kritisiert, was offenbar gar nicht verstanden worden ist. Aber das scheint heute zum guten Stil zu gehören, dass man erst mal auf die Regierung eindrischt. Wer's braucht ...
Unendlich glücklich bin ich darüber,
dass die Erben der reichsten Brüder im Lande (sie mögen lange leben die Erblasser)
vor einem Hartz IV - Schicksal bewahrt werden.
Es reicht doch schließlich, dass all die Kassiererinnen schon
Lohn/Einkommensteuer zahlen.
Traurig finde ich, dass die CSU meinen Eltern keine Villa am Starnberger See
besorgt, die ich eines tages gerne steuerfrei erben würde. *seufz*
Ach wie schön ist Panama!
Na dann erklären Sie mir doch mal, wie Sie es verstanden haben?
Ich nehme an, Sie haben meine Bedenken verstanden, bevor Sie kommentiert haben:
Wie soll es geregelt werden, wenn jemand ein "selbst genutztes" Erbhäuschen" nach einiger Zeit nicht mehr selbst nutzt?
Was bitte spricht gegen eine ganz simple Obergrenzen-Regelung, beispielsweise mit 250000 oder 500000 Euro steuerfreiem Erbvolumen für Kinder oder Ehegatten?
Wobei lediglich (aber das gilt bei der jetzigen vorläufigen Regelung auch) geklärt werden muss, wie das Immobilienvermögen verfassungskonform bewertet wird. Und wer mehr als beispielsweise 500000 Euro Ertragswert in Immobilien erbt, der muss nicht jammern, wenn er auf den übersteigenden Teil Erbschaftssteuern entrichten muss. Das würde ich übrigens auch so sehen, wenn die "Gefahr" gestünde, dass ich ein Erbe in dieser Größenordnung antreten müsste...
Bitte erst (zumindest versuchen zu) verstehen, dann kommentieren. Danke!
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