Bis Ende des kommenden Jahres muss das Erbschaftsteuerrecht laut Bundesverfassungsgericht geändert werden. Doch nun will die Union den mühsam ausgehandelten Gesetzentwurf ändern.

Die Reform der Erbschaftsteuer verschiebt sich voraussichtlich bis weit ins kommende Jahr. Finanzexperten der Union plädierten am Montag dafür, das Gesetz erst am 1. Juli in Kraft treten zu lassen.

Erbschaftsteuererklärung; dpa

Erbschaftsteuererklärung: Die Union will die Reform der Erbschaftsteuer erst im April 2008 beschließen. (© Foto: dpa)

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Sie wollen mehr Zeit haben für Änderungen an den in der Koalition vereinbarten Eckpunkten. Die SPD-Fraktion steht Nachbesserungen jedoch skeptisch gegenüber, die massiv von den Wirtschaftsverbänden gefordert werden. Am Dienstag will die Bundesregierung den nur mühsam ausgehandelten Gesetzentwurf auf den Weg bringen.

Nach bisheriger Planung hätte das Gesetz zum 1. April in Kraft gesetzt werden sollen. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, sagte, eine Verschiebung würde den Bürgern mehr Zeit geben, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Wenn das Paragrafenwerk Anfang April beschlossen würde, hätten die Betroffenen noch drei Monate Zeit bis Juli.

Nach bisherigem Stand will die Unionsfraktion das Gesetz auch nicht parallel zur Regierung in den Bundestag einbringen. Bernhardt sagte, damit ergäben sich für die CDU/CSU in den weiteren Beratungen "psychologisch bessere Bewegungsspielräume".

Frist des Verfassungsgerichts läuft 2008 ab

Die Abgeordneten wären freier, den Kabinettsentwurf zu ändern. Auch der Berichterstatter der Unionsfraktion, Christian Freiherr von Stetten, sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, er könne sich eine parallele Einbringung nicht vorstellen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes vor dem 1. Juli sehe er nicht.

Mit der Reform zieht die Koalition die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses hatte Abschläge bei der Bewertung von vererbtem Betriebs- oder Immobilienbesitz gegenüber Bargeld verboten und dem Gesetzgeber eine Frist für Änderungen bis zum Ende des kommenden Jahres gesetzt. Ansonsten darf die Steuer ab 2009 nicht mehr erhoben werden.

Eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) hatte sich nach langen Verhandlungen auf Grundzüge der Reform geeinigt. Wirtschaftsverbände und Unions-Mittelstandspolitiker stoßen sich allerdings an den Sonderregelungen für Betriebe.

Wenn die Erben den Betrieb weiterführen, sollen 85 Prozent des Betriebsvermögens über zehn Jahre steuerfrei gestellt werden. Dabei gelten aber zwei Bedingungen: Die Lohnsumme darf 70 Prozent des Niveaus vor der Übergabe nicht unterschreiten, und die Firma muss für 15 Jahre im Wesentlichen erhalten bleiben.

SPD mit Reform zufrieden

Der SPD-Finanzexperte Reinhard Schultz sagte, wenn die Union den Regierungsentwurf nicht parallel einbringen wolle, riskiere sie, dass dieser gar nicht mehr verändert werde: "Dann schalten wir auf stur." Veränderungen könnten nur von Union und SPD gemeinsam beschlossen werden: "Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden."

Außerdem distanziere sich die Union von den mit Koch ausgehandelten Eckpunkten, die Grundlage des Kabinettsentwurfes sind. Für die Bürger verändert sich durch die Verschiebung des Zeitpans zunächst nichts. Sie können sich bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes weiter nach dem alten Recht besteuern lassen.

Der Einzelhandelsverband HDE erklärte, bisher habe die Regierung die sachlich begründeten Einwände der Wirtschaft ignoriert. Sowohl die Steuersätze als auch die Fortführungsklauseln müssten noch einmal auf den Prüfstand.

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(Reuters/ckn/mah)