Das Erbbaurecht verspricht niedrige Zinsen - oft ist der Kauf aber die bessere Alternative.

Manchmal reicht das Geld zwar noch für ein Haus, aber nicht mehr für ein Grundstück. Oder ein Eigentümer darf oder möchte sein Land nicht verkaufen, es aber von anderen nutzen lassen. In beiden Fällen kann das Erbbaurecht eine Lösung sein: Dabei wird das Grundstück vom Eigentümer nicht verkauft, sondern für einen bestimmten Zeitraum abgetreten.

Wenn das Geld nur für ein Haus, nicht aber für ein eigenes Grundstück reicht, kann das Erbbaurecht abhelfen. Für den Verbraucher gibt es jedoch viele Fallstricke. (© Foto: dpa)

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Der Erbbauberechtigte erwirbt das Recht, die Fläche zum Beispiel für einen Hausbau zu nutzen. Wie weit seine Befugnisse gehen, wird im Erbbauvertrag festgelegt. Die Parteien sollten den Vertrag daher ganz genau unter die Lupe nehmen. Außerdem sollten Verbraucher nachrechnen, ob es für sie die bessere Lösung ist, einen Kredit aufzunehmen und ein Grundstück zu kaufen.

Mehr kreditfinanzierte Käufe

Die Verordnung über das Erbbaurecht stammt aus dem Jahr 1919. "Man wollte damit Personen, die wirtschaftlich nicht in der Lage sind, ein Grundstück zu kaufen, trotzdem die Möglichkeit des Immobilienerwerbs geben", sagt Matthias Meyer von der Bundesnotarkammer in Berlin. Das Recht trennt das Grundstücks- vom Gebäudeeigentum.

"Das Erbbaurecht verliert aber etwas an Bedeutung. Es gibt mehr kreditfinanzierte Käufe von Grundstücken", sagt Meyer. Das Erbbaurecht wird vor allem von Stiftungen, Kommunen und Kirchen angewandt, die über zahlreiche Flächen verfügen und langfristig kalkulieren können. Aber auch viele private Unternehmen bieten Erbbauverträge an.

Laufzeit frei verhandelbar

Grundsätzlich kann es sich bei der Fläche um ein bereits erschlossenes Grundstück oder den bloßen Grund und Boden handeln. Es ist aber möglich, dass dort bereits ein Gebäude steht. Errichtet der Erbbauberechtigte das Haus selbst, ist er auch dessen Eigentümer. "Das Grundstück gehört ihm aber nicht", sagt Meyer.

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