Entscheidung im Bundestag:Schutz vor Schrottimmobilien

Minderwertige Immobilien werden häufig als Vermögensanlage angeboten, teilweise sogar mit System. Doch damit soll nun Schluss sein. Wer eine Immobilie erwirbt, muss künftig zwei Wochen abwarten - um nicht übereilt Geld in Schrott zu stecken.

Von Benedikt Warmbrunn

Immobilienkäufer sollen wirksamer geschützt werden. Der Bundestag wird an diesem Freitag eine Gesetzesänderung verabschieden, die potenzielle Interessenten davor bewahrt, übereilt einen Kaufvertrag zu unterzeichnen. Der beauftragte Notar soll dem Käufer von nun an zwei Wochen vor der Beurkundung den Vertrag zukommen lassen, um so die gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit zu gewährleisten.

Bisher war dies nicht erforderlich. Stattdessen konnte auch der Verkäufer den Vertrag übergeben - und oft waren es die Käufer selbst, die vor dem Notar behaupteten, dass die vorgeschriebene Bedenkzeit eingehalten wurde.

Die neue Regelung geht zurück auf einen Antrag des Bundesrats, der auf Druck einer Berliner Initiative beschlossen wurde. "Die Änderungen tragen entscheidend dazu bei, den Sumpf krimineller Vertriebsgesellschaften auszutrocknen", sagt Thomas Heilmann (CDU), Berlins Justiz- und Verbraucherschutzsenator.

Seit dem Jahr 2011 haben sich vermehrt Verbraucher beschwert, dass sie beim Kauf von Wohnungen getäuscht worden seien. So wurden ihnen diese als Steuerspar-Objekt präsentiert, also als eine Wohnung, deren Kauf sich allein durch Steuervorteile und Mieteinnahmen lohnen sollte. Oft ist der tatsächliche Wert der Immobilie jedoch deutlich geringer als der Verkaufspreis. Was als Vermögensanlage oder zur Altersvorsorge gedacht war, wird so zu einem Verlustgeschäft, da beim Verkauf oder einer - mitunter zwangsweisen - Verwertung der Immobilie ein niedrigerer Preis erzielt wird.

Zeitraum entzerren

Minderwertige Immobilien, sogenannte Schrottimmobilien, werden seit den 1990er Jahren als Vermögensanlagen angeboten, teilweise mit System. So besuchen Vertriebsmitarbeiter potenzielle Käufer oder rufen sie an. Diese versuchen die Mitarbeiter zu einem Verkauf zu überreden.

Dabei drängen die Verkäufer teilweise so sehr auf den Abschluss des Geschäfts, dass die Käufer sogar dazu bereit sind, die für das Beurkundungsverfahren gesetzlich vorgesehenen zwei Wochen zu verkürzen. Sie geben dann vor dem Notar einfach an, den Vertrag bereits seit zwei Wochen zu kennen. Wird der tatsächliche Wert der Immobilie erst nach der Vertragsunterzeichnung erkannt, laufen Schadensersatzforderungen ins Leere.

Diese Praxis will der Bundestag durch die Gesetzesänderung erschweren. Zum einen darf nur noch der Notar den Vertrag dem potenziellen Käufer zusenden, mindestens zwei Wochen vor der geplanten Unterzeichnung. "Wir entzerren den Zeitraum zwischen Angebot und Unterschrift. Damit machen wir es unseriösen Anbietern schwer, ihre potenziellen Opfer zu kurzfristigen Unterschriften zu veranlassen und damit zu überrumpeln", sagt der Berliner Senator Heilmann. Zum anderen wird die Bundesnotarordnung angepasst. Verstößt ein Notar bei derartigen Verkäufen wiederholt gegen seine Pflichten, muss er seines Amtes enthoben werden.

Über die Initiative wurde noch vor einem Jahr gestritten. Damals konnten sich die Justizminister der Länder auf einer Konferenz nicht einigen. Nun aber sind sich alle Fraktionen im Bundestag einig. Zu der Gesetzesänderung wird es daher an diesem Freitag weder eine Aussprache noch eine Debatte geben. Sie steht nur auf der Tagesordnung, um endgültig verabschiedet zu werden.

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