Entscheidung des BGH gegen Hypo-Vereinsbank:Arglistig getäuscht

Käufer von Schrottimmobilien haben einen Prozess gegen die Hypo-Vereinsbank gewonnen. Die Bank sieht in dem Verfahren einen Einzelfall, doch der Rechtsanwalt des klagenden Ehepaares glaubt, dass sich auch andere Betroffene auf dieses Urteil beziehen können.

Hannah Wilhelm

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hypo-Vereinsbank wegen arglistiger Täuschung verurteilt. Der BGH bestätigte jetzt seinen Richterspruch. Dabei geht es um einen Fall von Schrottimmobilien: Ein Ehepaar aus Bayern, das in den 90er Jahren bei einem Vermittler eine Wohnung gekauft und die Finanzierung über die damalige Hypo-Bank abgeschlossen hatte, sei von dem Vermittler beim Kauf bewusst falsch informiert worden. Die Miete, die ihm für das Objekt versprochen worden war, sei viel zu hoch angesetzt gewesen. "Da der Vermittler und die Bank eng zusammenarbeiteten, hätte die Bank das wissen müssen", erklärt der Rechtsanwalt des Ehepaares, Reiner Fuellmich. Die BGH-Entscheidung vom 5. Juli 2011 (Az.: XI ZR/ 342/10) ist rechtskräftig.

Hypovereinsbank unterliegt vor BGH

Die meisten Geschädigten haben Banken und nicht die Vermittler verklagt. Aus gutem Grund: In vielen Fällen haben die Vermittler unsauber gearbeitet, falsche Versprechungen gemacht, Druck aufgebaut - aber sie sind pleite oder nicht mehr greifbar. Im Bild: die Hypo-Vereinsbank.

(Foto: dpa)

Zusammenarbeit mit vielen Vermittlern

Die Schrottimmobilien beschäftigen die deutsche Justiz schon seit vielen Jahren. Anfang der 90er Jahre nach der Wende lockte die Regierung mit Steuervorteile für Immobilienkäufe, im Osten sollten blühende Landschaften entstehen, nicht wenige hofften auf goldene Zeiten und fette Gewinne. Doch all das hatte unselige Auswirkungen, denn die Hoffnungen erfüllten sich nicht. Es wurde ein Schuldengrab. Die Hypobank, eine Vorgängerbank der Hypo-Vereinsbank machte damals ein großes Geschäft, indem sie viele Immobilienkredite abschloss. Sie arbeitete dabei mit zahlreichen Vermittlern zusammen, die Immobilien in Ost und West unters Volk brachten. Es waren die immer gleichen Versprechungen dieser Vermittler: Die Mieteinnahmen würden die Kreditraten schon tragen, die Wohnung zahlten sie quasi von alleine, sowieso rechne sich das schon mit den Steuervorteilen. Und: Die Provision für den Kauf seien auch gar nicht hoch. Doch für viele rechnet sich das ganze eben überhaupt nicht. Hunderttausenden wurden die Versprechungen zur Falle.

Einige Zeit ging es noch gut, doch dann rutschten viele in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Viele Wohnungen erbrachten eben nicht die versprochene Miete, die Finanzierung trug sich keinesfalls von selbst: Das ganze Konzept wackelte. "Oft gingen die Firmen pleite, die die Mietgarantien zu den zu hohen Mieten unterschrieben hatten und die Wohnungen standen leer", erklärt Anwalt Fuellmich. Auch war in der Regel die Provision, die an den Vermittler ging, wesentlich höher als gedacht, oft bei satten 20 Prozent. Das Ehepaar aus Windach am Ammersee, das nun vor dem BGH erfolgreich war, merkte ebenfalls einige Zeit nachdem sie 1993 die Wohnung in Langewehe bei Aachen für 190.000 Mark gekauft und über die Hypo-Bank komplett finanziert hatte, dass das nicht aufgehen würde. Die Wohnung war zu teuer gewesen, die versprochene Miete unrealistisch. Das Ganze wurde zum dauerhaften Verlustgeschäft.

Nach einem mehrjährigen Gerichtsstreit entschied dann das Oberlandesgericht Köln im Oktober des vergangenen Jahres, dass das Ehepaar von dem Vermittler arglistig getäuscht worden sei (Az.: 13 U 119/06) und die Bank dafür mithafte. Das bestätigte nun der Bankensenat des Bundesgerichtshofs.

Die meisten Geschädigten haben die Banken und nicht die Vermittler verklagt. Aus gutem Grund: In vielen Fällen haben die Vermittler unsauber gearbeitet, falsche Versprechungen gemacht, Druck aufgebaut, aber sie sind pleite oder nicht mehr greifbar. Anders als die Banken. Zahlreiche Fälle und Prozesse beschäftigen seit Jahren die Medien. In den meisten Fällen hat die Hypo-Vereinsbank sich mit den Geschädigten verglichen. Der aktuelle Fall sei, so die Bank, ein Einzelfall und er habe "allenfalls Auswirkungen auf die Finanzierungen anderer Kunden, die im gleichen Objekt vom gleichen Vermittler in gleicher Weise getäuscht wurden". Rechtsanwalt Fuellmich sieht das anders. Er glaubt, dass sich auch andere Betroffene auf dieses Urteil beziehen können.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: