Käufer schlüsselfertiger Immobilien sollten auf der Hut sein. Neubauten sind oft nicht so energiesparend, wie es auf dem Papier versprochen wird.
Darauf machen Bauherrenschutz-Organisationen aufmerksam. Viele Häuser vom Bauträger oder Generalunternehmer seien eine Mogelpackung, warnt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB). Sie seien längst nicht so sparsam wie geglaubt.
Optimales Sparen: das "1-Liter-Energiespar-Haus" der Stadtwerke Saarbrücken und Energie SaarLorLux im Stadtteil Burbach von Saarbrücken (© Foto: dpa)
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Mitgelieferte Energieausweise seien oft mangelhaft berechnet. Häufig werde schlechteres Material verbaut.
Mögliche Folge: Wer mit öffentlichen Zuschüssen und Krediten gebaut hat, muss mit der Rückforderung rechnen, wenn der Neubau bei Abnahme doch nicht den Vorschriften der Energieeinsparverordnung EnEV entspricht, wie Penningh betont.
Für viele Hauskäufer komme das einer finanziellen Katastrophe gleich, weil die Gesamtfinanzierung damit ins Wanken gerate. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) behält sich in ihren Förderbedingungen ausdrücklich eine Überprüfung der von ihr unterstützten Baumaßnahmen vor.
Sagenhafte Nachbesserungen möglich
Dazu kommt, dass der Bauherr am Ende womöglich Nachbesserungen am Neubau in Höhe von vielen Tausend Euro zusätzlich schultern muss.
Allein das Beseitigen von Mängeln bei der Wärmedämmung könne sich auf durchschnittlich 29.000 Euro belaufen, berechnete der Bauherren-Schutz-Bund (BSB).
Fast 13 Prozent aller Baufehler entfielen auf eine schlechte Dämmung. Nach einer neuen Studie der Prüforganisation Dekra Real Estate entstehen arglosen Häuslebauern wegen Pfuschs am Bau jährlich Schäden von gut 1,4 Milliarden Euro.
Entdecke ein Immobilienkäufer nach Einzug, dass sein neues Haus nicht so sparsam ist wie versprochen, sei es in der Regel schwer und teuer, im Nachhinein Schadenersatzforderungen durchzusetzen, betont Dirk Weinsheimer, Bauexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. "Hauskäufer bekommen meist nicht, wofür sie bezahlen", mahnt der Bausachverständige Penningh zur Vorsicht. Den Betroffenen werde dadurch zuhauf "Geld aus der Tasche gezogen".
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Urteil am Bundesverfassungsgericht
1. Die mangelhafte Ausführung von Häusern betrifft nicht nur die Frage der Energieeffizienz, sondern selbstverständlich auch jeden anderen Aspekt des Bauens. Ob es die unsichtbaren Mängel, wie die der Abdichtung, die sicht- und erlebbaren wie funktionale Mängel oder gar optische Mängel sind. Es ist erschreckend, was man in dem Bereich zu sehen bekommt, wenn man mit offenen Augen durch die Umwelt läuft.
2. Ein Bauschaden ist erst dann ein Bauschaden, wenn er als solcher erkannt wird. Mit angelesenem Wissen aus Zeitschriften oder Empfehlungen von Verkäufern in Baumärkten kommt man nicht weit. Erschreckend, wie naiv viele Bauherren sind. Oder ist es Selbstüberschätzung?
3. Und die Ursachen liegen wie so oft in einem falsch verstandenen Sparwillen (aka. Geiz) auf der einen Seite und dem Wunsch nach Rendite auf der anderen Seite. Der Satz Nach Angaben Weinsheimers werden etwa 80 Prozent aller Eigenheime und Eigentumswohnungen nicht mehr mit dem Architekten gebaut, sondern schlüsselfertig erworben. spricht Bände. Wobei ein qualitativ hochwertiges Haus keinesfalls mehr kosten muss, als ein minderwertiges. Die Präferenzen müssen nur richtig gesetzt werden.