Von 2008 an steht Immobilienbesitzern unter bestimmten Bedingungen sehr wahrscheinlich der Energieausweis ins Haus. Bis Ende 2007 ist allerdings noch eine Art Schlupfloch offen.

Von 2008 an müssen Eigentümer von Mietwohnungen und Häusern aller Voraussicht nach einen Energieausweis für ihr Objekt vorweisen, wenn sie es neu vermieten oder verkaufen wollen.

hund vor kamin; dpa

Diesen Bewohner dürfte der Energieausweis wenig kümmern - Hauptsache, es ist kuschelig. (© Foto: dpa)

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Jeder Interessent soll dann auf einen Blick erkennen können, ob er es mit einer sanierungsbedürftigen Energieschleuder zu tun hat oder nicht. Und er soll eine klare Vorstellung davon bekommen, wie hoch die Heiz- und Warmwasserkosten bei dem Objekt liegen. In Zeiten drastisch gestiegener Ausgaben für Öl und Gas wird der Energiezustand eines Gebäudes immer wichtiger für Käufer und Mieter.

Bis zum Jahresende steht allerdings noch eine Art Schlupfloch offen. Wer weiß, dass schon bald Neuvermietung oder Verkauf seiner Immobilie ansteht, solle sich noch bis Ende Dezember um einen freiwilligen Energiepass kümmern, raten Stefan Diepenbrock, Sprecher des Eigentümerverbandes Haus und Grund Deutschland, ebenso wie der Immobilienverband Deutschland (IVD). Damit könnten vor allem Besitzer älterer und größerer Häuser viel Geld sparen.

Eine Reihe von Hausbesitzern könne sich damit für die kommenden zehn Jahre aus der neuen Passpflicht herauswinden, kritisiert aber Stefan Bentrop vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Zwei Versionen

Die Neuregelung, die vergangene Woche vom Bundeskabinett gebilligt wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Der Energieeinsparverordnung, in deren Novelle die Einführung des Energiepasses festgelegt ist, muss der Bundesrat zustimmen. In der Länderkammer steht sie am 8. Juni auf der Tagesordnung.

Bislang ist der Nachweis des Energiebedarfs nur bei Neubauten Pflicht.

Grundsätzlich können sich Verbraucher darauf einstellen, dass es den Energiepass von 2008 an in zwei Varianten geben wird: einen günstigen Verbrauchsausweis und einen aussagekräftigen Bedarfsausweis. Beide sind zehn Jahre lang gültig.

Der Verbrauchsausweis wird auf der Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre ausgestellt. Vermieter können das beispielsweise über die Heizungsablesefirma berechnen lassen. Weil ein solcher Pass schnell erstellt ist, dürften sich die Kosten zwischen 25 und 50 Euro bewegen, schätzt Bentrop.

"Unzureichend"

Der Haken: Die Daten sagen nur etwas über das Heizverhalten des Vorgängers, aber nichts über die energetische Qualität des Gebäudes aus, betont Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes. Er meint: "Der Verbrauchsausweis ist unzureichend."

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