Hauseigentümer dürfen Mietern nicht die Kosten für den Energieausweis in Rechnung stellen.
Bei Neuvermietungen ist es Pflicht, den Energiepass vorzulegen - die Ausgabe dafür dürfen aber nicht auf die Miete umgelegt werden, so der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.
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Hausbesitzer könnten jedoch die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
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(sueddeutsche.de / dpa /als)
Venizelos kritisiert IWF-Chefin
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"Hauseigentümer dürfen Mietern nicht die Kosten für den Energieausweis in Rechnung stellen.
Bei Neuvermietungen ist es Pflicht, den Energiepass vorzulegen - die Ausgabe dafür dürfen aber nicht auf die Miete umgelegt werden, so der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Hausbesitzer könnten jedoch die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben."
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