Von Von Andrea Nasemann

Die Auslagerung von Diensten rund um die Heizung wird immer beliebter, führt aber oft zu Konflikten zwischen Eigentümern und Mietern.

Im vergangenen Jahr hat das Bundeskabinett ein umfassendes Klimaprogramm beschlossen. Obwohl es eine immer wichtigere Rolle spielt, ist das sogenannte Wärmecontracting darin nur unzureichend berücksichtigt. Mit der Auslagerung von Diensten rund um die Heizung - darin sind sich die Fachleute weitgehend einig - kann aber viel Energie eingespart werden.

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Hier ist heizen so oder so angesagt. (© Foto: AP)

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"Durch den Einsatz effizienter Heiztechnik mit höchstem Wirkungsgrad und optimalem Anlagenbetrieb besteht ein erhebliches Energieeinspar- und Klimaschutzpotential", sagt Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Immerhin hat Bundesminister Sigmar Gabriel am 17. Januar in seiner Regierungserklärung vorgeschlagen, das Energie-Contracting stärker in die Klimaschutzpolitik einzubeziehen.

Mieter muss zustimmen

Das geltende Mietrecht macht dafür allerdings in vielen Fällen den Vermietern einen Strich durch die Rechnung. "Wir brauchen eine Rechtsänderung, die das Contracting rechtssicher macht, ohne den Mieter höher zu belasten, als wenn der Vermieter selbst die Heizungsanlage modernisieren würde", sagt Freitag.

Die höheren Kosten muss der Mieter laut BGH allerdings nur dann übernehmen, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung für die Umstellung auf Wärme-Contracting vorsieht oder der Mieter der Umstellung ausdrücklich zugestimmt hat. Zwischenzeitlich sind weitere höchstrichterliche Urteile ergangen, welche die Möglichkeiten der Umstellung auf Wärme-Contracting konkretisieren und für Vermieter erleichtern.

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