Energetische Sanierung:Noch mehr Förderung

Die neue Energieeinsparverordnung weitet den Umfang der Förderung aus, stellt aber auch höhere Anforderungen an die Energieffizienz.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) vergibt ihre verbilligten Kredite und Zuschüsse zur energetischen Sanierung von Häusern und Wohnungen vom 1. April an nach neuen Regeln. Die neue Energieeinsparverordnung weitet den Umfang der Förderung aus, stellt aber auch höhere Anforderungen an die Energieffizienz.

Darauf weist der Verbraucherschutzverein "wohnen im eigentum" hin. Die neuen kfw-Programme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" ersetzen im April vier alte Programme der Kreditanstalt zum energetischen Sanieren und Bauen.

Barrieren weg, Stellplätze dran

Mit dem kfw-Programm "Energieeffizient Sanieren" steigt der Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro auf 75.000 Euro pro Wohneinheit an. Gefördert wird künftig auch der Kauf einer sanierten Immobilie. Beim Erwerb einer sanierten Eigentumswohnung kann man ebenso Zuschüsse beantragen.

Außerdem unterstützt die kfw künftig die Sanierung von Gebäuden, deren Bau vor dem Jahr 1995 beantragt wurde, einheitlich. Bislang konnte man nur für ältere Häuser, die vor 1984 gebaut wurden, die höchste Förderstufe beantragen.

Ein neues Programm führt die kfw zudem für das "Altengerechte Umbauen" ein. In dessen Rahmen werden von April an besonders zinsvergünstigte Darlehen bis 50.000 Euro pro Wohneinheit vergeben.

Damit lässt sich der Rückbau von Barrieren in Wohnung oder Haus finanzieren. Gefördert werden zudem die Einrichtung von Pkw-Stellplätzen, Wohnflächenerweiterungen und auch der Anbau von Aufzugstürmen.

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