Elternzeit für Zwillingseltern:Doppeltes Lottchen, doppeltes Geld

Elternzeit für Zwillingseltern: Die zweijährigen Zwillinge Layla und Emely

Die zweijährigen Zwillinge Layla und Emely

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Zwölf Monate für Papa, zwei Monate für Mama und noch einmal andersherum: Die Eltern von Zwillingen haben Anspruch auf die doppelte Elternzeit - das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden. Eltern von Drillingen und Vierlingen dürfen sich jedoch keine Hoffnungen auf Multiplikation machen.

Von Ulrike Heidenreich

Den Zwillingen Robin und Enya haben die Eltern von Mehrlingen in Deutschland es künftig zu verdanken, dass sie bei Großanschaffungen wie Windeln, Babybrei und extra großen Kinderwagen nicht mehr jeden Cent ganz so penibel umdrehen müssen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Donnerstag entschieden, dass berufstätige Eltern von Zwillingen Anspruch auf doppeltes Elterngeld haben. Die Richter gaben einer Familie aus Bayern Recht: Vater und Mutter blieben beide in den ersten 14 Monaten nach der Geburt von Robin und Enya zu Hause. Ihre Forderung, deshalb auch doppelt die Familienleistung kassieren zu dürfen, sei korrekt.

Das Elterngeld können Mütter und Väter bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kinders bekommen. Die Höhe orientiert sich am bisherigen Einkommen. 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes erzielten Gehalts zahlt der Staat. Es gibt allerdings Grenzen: Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro pro Monat.

Nutzt nur einer der Partner die Elternzeit, wird das Geld zwölf Monate überwiesen. Bleibt auch der zweite Elternteil zwei Monate zu Hause, wird die Leistung entsprechend verlängert. Dies sind die sogenannten Vätermonate - den Analysen zufolge ein starker Anreiz für Männer, sich an der Betreuung der Babys zu beteiligen. Bei den 2011 geborenen Kinder taten das 27,3 Prozent der Väter. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Im Bundeshaushalt schlägt dies mit 4,6 Milliarden Euro zu Buche.

Das doppelte Elterngeld gibt es nur, wenn beide voll berufstätig sind

Im Fall der bayerischen Zwillinge hatte der Vater zwölf Monate Elterngeld für seinen Sohn Robin und weitere zwei Monate für seine Tochter Enya beantragt. Die Mutter hatte es genau umgekehrt gehalten: Sie forderte die Zahlung von zwölf Monaten Elterngeld für Enya und zwei weitere für Robin. Dies lehnte das Amt ab - und bewilligte zunächst nur 14 Monate für beide Kinder und beide Eltern, ein Beamtenpaar, zusammen. Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist nicht ausdrücklich geregelt, ob Eltern von Zwillingen einen oder zwei Elterngeldansprüche für zwölf bis 14 Monate haben.

Das Bundessozialgericht sieht einen grundsätzlichen Anspruch bis zum 14. Lebensmonat. Das Elterngeld sei auf das jeweilige Kind begründet, betonte der Vorsitzende Richter. Die Entscheidung schließt aber aus, das Eltern von Drillingen oder Vierlingen in Deutschland drei- oder viermal die Leistung beanspruchen können. "Ein mehrfacher Einkommensersatz für denselben Berechtigten wird durch das BEEG ausgeschlossen", heißt es.

Das doppelte Elterngeld gibt es nur, wenn beide Elternteile voll berufstätig sind. 98 Prozent der 11.500 Mehrlingsgeburten in Deutschland im Jahr 2011 waren Zwillingsgeburten. Nach Angaben des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS), das für den Elterngeldbezug in Bayern zuständig ist, ist nun mit Mehrkosten in Höhe von bis zu 20.000 Euro pro Fall zu rechnen. Da das Elterngeld eine einkommensabhängige Lohnersatzleistung ist, kosten Vätermonate besonders viel, denn Väter verdienen in der Regel mehr als Mütter.

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