Unverheiratete Paare setzen idealerweise einen Partnerschaftsvertrag auf, bevor sie in die erste gemeinsame Wohnung ziehen.

Auch eine formlose Vereinbarung ohne notarielle Beurkundung sei gültig, teilt das Informationszentrum der deutschen Versicherer in Berlin mit.

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Bei erbrechtlichen Fragen oder beim Kauf einer Immobilie sollte allerdings besser ein Notar aufgesucht werden.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Details der Vertrag regelt, desto weniger Ärger entsteht, falls es zu einer Trennung kommt.

Ein wichtiger Punkt im Vertrag sind die Finanzen: Lebensgefährten sollte zum Beispiel festlegen, wie bei einer Trennung der Hausstand aufgeteilt wird. Hat das Paar gemeinsame Kinder, können Sorge- und Besuchsrecht sowie Unterhaltszahlungen den Angaben zufolge vorab geregelt werden.

Eine Checkliste für den Vertrag sowie Tipps für Paare auf Wohnungssuche, bei der Hochzeitsplanung oder in der Beziehungskrise stehen in der überarbeiteten Broschüre Zeit zu zweit - Tipps und Infos für Paare. Sie kann kostenlos beim Informationszentrum der deutschen Versicherer bestellt oder im Internet als PDF-Datei heruntergeladen werden. Das Informationszentrum ist eine Einrichtung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Informationen: Informationszentrum der deutschen Versicherer, Tel.: 0800/742 43 75

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(sueddeutsche.de/dpa/als)