Die überschaubare Anzahl an Offerten zu der staatlichen Immobilienfinanzierung erleichtert das genaue Vergleichen.

Ein Jahr gibt es den Wohn-Riester bald schon. Die staatliche Riester-Förderung zur Altersvorsorge kann seit Anfang November 2008 auch zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden. Experten ziehen grundsätzlich eine positive Bilanz der neuen Förderung für Bauherren. Allerdings gibt es bislang erst wenige Angebote auf dem Markt. Deshalb ist ein genauer Vergleich wichtig.

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"Der Wohn-Riester war von Anfang an ein gutes Produkt", sagt Heinrich Bockholt, Vorsitzender des Bundesverbands Finanz-Planer in Oldenburg - auch wenn er zu wenig Flexibilität beklagt. So müssten all jene, die ihr Haus aus beruflichen oder privaten Gründen wieder verkaufen müssen, die Förderung unter Umständen zurückzahlen.

"Grundsätzlich ist es eine gute Förderung", urteilt auch Jörg Sahr von der Stiftung Warentest in Berlin. Es gebe bislang allerdings noch keinen "Run" auf den Wohn-Riester: "Das liegt aber auch an den Anbietern, die da im Moment noch sehr defensiv sind." Die Produktvielfalt lasse noch zu wünschen übrig, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.

"Schädliche Verwendung"

Und dafür wiederum gebe es mehrere Gründe: Die Branche sei zurückhaltend, sagt Bockholt, der an der Fachhochschule Koblenz lehrt: Es bedeute für die Anbieter einen hohen bürokratischen Aufwand, Wohn-Riester-Produkte aufzulegen. Die Berater müssten zunächst intensiv in Schulungen auf die neuen Produkte vorbereitet werden. Und auch aus Sicht der möglichen Kunden gebe es Hemmschuhe.

Wenn ein Sparer sein durch die Riester-Förderung mitfinanziertes Häuschen etwa wegen Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder arbeitsplatzbedingtem Umzug verkaufen muss, begeht er unter Umständen eine "schädliche Verwendung", wie es im Behördendeutsch heißt. Die Förderung muss dann vom Grundsatz her zurückgezahlt werden.

Verhindern lässt sich das, wie Sahr erklärt, auf folgenden Wegen: "Nach einem Hausverkauf hat man vier Jahre Zeit, eine neue selbst genutzte Immobilie zu erwerben. Alternativ besteht die Möglichkeit, spätestens nach einem Jahr das Kapital in einen anderen Riester-Vertrag zu investieren." Bei einem berufsbedingten Umzug könne man das Haus zudem befristet vermieten, wenn man spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder einzieht.

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  2. "Das ist eine Schande"
  3. So funktioniert der Wohn-Riester
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