Die überschaubare Anzahl an Offerten zu der staatlichen Immobilienfinanzierung erleichtert das genaue Vergleichen.
Ein Jahr gibt es den Wohn-Riester bald schon. Die staatliche Riester-Förderung zur Altersvorsorge kann seit Anfang November 2008 auch zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden. Experten ziehen grundsätzlich eine positive Bilanz der neuen Förderung für Bauherren. Allerdings gibt es bislang erst wenige Angebote auf dem Markt. Deshalb ist ein genauer Vergleich wichtig.
Anzeige
"Der Wohn-Riester war von Anfang an ein gutes Produkt", sagt Heinrich Bockholt, Vorsitzender des Bundesverbands Finanz-Planer in Oldenburg - auch wenn er zu wenig Flexibilität beklagt. So müssten all jene, die ihr Haus aus beruflichen oder privaten Gründen wieder verkaufen müssen, die Förderung unter Umständen zurückzahlen.
"Grundsätzlich ist es eine gute Förderung", urteilt auch Jörg Sahr von der Stiftung Warentest in Berlin. Es gebe bislang allerdings noch keinen "Run" auf den Wohn-Riester: "Das liegt aber auch an den Anbietern, die da im Moment noch sehr defensiv sind." Die Produktvielfalt lasse noch zu wünschen übrig, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.
"Schädliche Verwendung"
Und dafür wiederum gebe es mehrere Gründe: Die Branche sei zurückhaltend, sagt Bockholt, der an der Fachhochschule Koblenz lehrt: Es bedeute für die Anbieter einen hohen bürokratischen Aufwand, Wohn-Riester-Produkte aufzulegen. Die Berater müssten zunächst intensiv in Schulungen auf die neuen Produkte vorbereitet werden. Und auch aus Sicht der möglichen Kunden gebe es Hemmschuhe.
Wenn ein Sparer sein durch die Riester-Förderung mitfinanziertes Häuschen etwa wegen Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder arbeitsplatzbedingtem Umzug verkaufen muss, begeht er unter Umständen eine "schädliche Verwendung", wie es im Behördendeutsch heißt. Die Förderung muss dann vom Grundsatz her zurückgezahlt werden.
Verhindern lässt sich das, wie Sahr erklärt, auf folgenden Wegen: "Nach einem Hausverkauf hat man vier Jahre Zeit, eine neue selbst genutzte Immobilie zu erwerben. Alternativ besteht die Möglichkeit, spätestens nach einem Jahr das Kapital in einen anderen Riester-Vertrag zu investieren." Bei einem berufsbedingten Umzug könne man das Haus zudem befristet vermieten, wenn man spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder einzieht.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 3 nächste Seite
- Wohn-Riester-Darlehen Kassen punkten 22.05.2009
- Wohn-Riester Attraktiv, aber kompliziert 07.05.2009
- Bausparen Das Streben nach Sicherheit 30.04.2009
- Immobilienhandel "Absolut stabil" 29.04.2009
- Wohn-Riester Produkte mit Tücken 09.02.2009
Bruce Springsteen in Frankfurt
Hallo!
Hier ist auch noch ein eventuell interessanter Link zum Thema: www.riestermeister.de .
Da gibt es werbefreie Infofilme zum Thema Riester-Rente.
LG
weil die Eigenheimzulage ganz klare Vorteile hatte. Unkompliziert, einfach, klar nachrechenbar. Auch für Selbstständige geeignet. Ohne Versicherungsvertrieb und deren Provision.
Ich bin keinem Provisionsvertrieb seinen Gewinn neidig - intensive Beratung muß sich lohnen. Aber man kann Produkte entwerfen, die nicht viel Beratung brauchen. Die Eigenheimzulage war nicht viel mehr als eine teilweise Rückzahlung der Mehrwertsteuer. Sie war eine gute Hilfe für einkommenschwache Bauherren, die sich so viel Sicherheit fürs Alter schaffen konnten.
Meine Freundin und ich haben uns vor Kurzem eine Wohnung gekauft. Bei der Frage der Finanzierung sind wir auch auf "Wohn-Riester" gestoßen und haben uns nach intensiver online-Recherche (unser Berater kannte einige wichtige Punkte selber nicht) gegen diese Art der Förderung entschieden, da die momentane Regelung uns zu viele "Pferdefüße" hat und den Riester-Sparer zu sehr einschränkt.
In diesem Artikel sind einige der Einschränkungen genannt worden: Man muss seine Immobilie selber nutzen; wenn man sie aus welchem Grund auch immer verkaufen muss, muss man sich innerhalb von vier Jahren eine andere selber genutzte Immobilie zulegen oder einen neuen Riestervertrag abschließen; wenn man gezwungen ist, diese Immobilie zu vermieten, muss man bis zum 67. Lebensjahr wieder selber einziehen.
Wenn man nur einen Punkt nicht bedenkt (wer weiß, wie das Leben mit Einem in der Zukunft umspringt), muss man die staatliche Förderung zurückzahlen. Und was dieser Artikel leider nicht erwähnt: der Europäische Gerichtshof hat die Bundesregierung gezwungen, die (Wohn-) Riester-Rente wegen eines ganz anderen, zusätzlichen Pferdefußes zu reformieren: Wenn man aus irgendwelchen Gründen im Alter ins Ausland zieht oder ziehen muss, ist man ebenfalls gezwungen, die staatlichen Fördergelder zurückzuzahlen.
Wenn man daher bedenkt, dass Wohn-Riestern als Ersatz für die 2006 gestrichene unkomplizierte Eigenheimzulage gedacht war, ist sie aufgrund der vielen Fesseln, die sie dem Sparer anlegt, fast schon eine Mogelpackung!