Wechselt eine Wohnung den Eigentümer, genießt der bisherige Mieter in der Folgezeit erweiterten Kündigungsschutz.
Je nach Region darf der Neubesitzer dem Mieter nach dem Kauf teils drei, teils sogar bis zu zehn Jahre lang nicht fristgerecht kündigen. Dies teilt der Immobilienverband West (IVD-West) in Köln mit.
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Das gelte auch, wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet, die Wohnung wirtschaftlich anders nutzen oder das Gebäude von Grund auf sanieren will.
Der Mieter hat bei einem Verkauf seiner Wohnung grundsätzlich ein Vorkaufsrecht. Ihm muss die Immobilie den Angaben zufolge zum gleichen Preis angeboten werden wie anderen Interessenten. Steht der Vermieter schon in Kontakt zu einem möglichen Käufer, müsse der Mieter über den Inhalt des Kaufvertrags informiert werden.
Er habe anschließend das Recht, binnen zwei Monaten die Wohnung zu den gleichen Bedingungen zu kaufen.
Das Vorkaufsrecht entfällt laut IVD-West, wenn der Eigentümer die Wohnung an einen Familien- oder Haushaltsangehörigen verkaufen will oder wenn sie über eine Zwangsversteigerung den Eigentümer gewechselt hat.
- Mietrecht Wenn der Vermieter wechselt 13.05.2008
- Zusätze zum Mietvertrag Muss nicht gelten 07.05.2008
- 7. Eigentümerwechsel Rechte und Pflichten gehen über 28.10.2003
(sueddeutsche.de/dpa/als)
Griechenland in der Schuldenkrise
"Der Mieter hat bei einem Verkauf seiner Wohnung grundsätzlich ein Vorkaufsrecht."
So ein Humbug!!! Grundsätzlich schonmal gar nicht sodern auch nur dann, wenn das Haus, in dem sich die Wohnung befindet während der Mietzeit aufgeteilt wurde.
Grauslig...