Der Bund erhöht durch Änderungen bei der Bilanzierung das Eigenkapital der Banken - und profitiert als Commerzbank-Inhaber selbst davon.
Die deutschen Großbanken stehen nach Informationen der Financial Times Deutschland vor einer Entlastung ihres Eigenkapitals. Vor allem die teilstaatliche Commerzbank, aber auch Deutsche Bank und Postbank würden von einer geplanten Neuregelung der Eigenkapitalberechnung profitieren. Daher sprechen einige Beobachter von einer "Lex Commerzbank".
Durch eine geänderte Bewertung eines Bilanzpostens soll das Eigenkapital der Banken gestärkt werden. Eine Regel, von der vor allem die Commerzbank profitiert. Die ist zu weiten Teilen in Staatshand. (© Foto: dpa)
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Mit der neuen Regelung hätten die Banken wieder mehr Spielraum für die Vergabe von Krediten, die mit Eigenkapital unterlegt werden müssen. Konkret gehe es um die Neubewertungsrücklage - ein Bilanzposten, der durch die Finanzkrise bei vielen Banken tiefrote Zahlen ausweist und deren Eigenkapital aufzehrt.
Vergangene Woche hat die Finanzaufsicht BaFin unter anderem alle deutschen Bankenverbände per E-Mail um eine Stellungnahme zu einer geplanten Änderung der relevanten "Konzernabschlussüberleitungsverordnung" gebeten, die dieses Problem des Eigenkapitalschwunds beheben soll.
Anrechnung auf Kernkapital
In der Neubewertungsrücklage werden Wertveränderungen von Papieren dargestellt, die im Bilanzposten "available for sale" entstehen. Verliert etwa eine Anleihe, die die Bank in diesem Bestand hält, an Wert, so muss sie den Verlust derzeit in der Neubewertungsrücklage negativ auf das Eigenkapital anrechnen.
Stellt sich die Wertminderung als dauerhaft heraus, muss sie als Verlust durch die Gewinn- und Verlustrechnung gezogen werden. Ist die Neubewertungsrücklage positiv, so kann sie derzeit zu 45 Prozent als Ergänzungskapital auf das Eigenkapital angerechnet werden. Ist sie negativ, muss sie zu 100 Prozent vom Kernkapital abgezogen werden.
Etwa die Hälfte der EU-Staaten verfährt so. Die anderen Staaten, darunter Großbritannien und Frankreich, rechnen die Neubewertungsrücklage nicht auf das Eigenkapital an.
Neuregelung hilft den Landesbanken nicht
Ihnen will Deutschland sich anschließen - und so die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalquoten der betroffenen Banken teils massiv erhöhen. So hatte die Commerzbank Ende März minus 2,9 Milliarden Euro in der Neubewertungsrücklage stehen, die Deutsche Bank minus 921 Millionen Euro, die Postbank minus 863 Millionen Euro.
Die Landesbanken profitieren nicht, da sie ihr aufsichtsrechtliches Eigenkapital nicht nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS, sondern noch nach dem Handelsgesetzbuch berechnen.
(sueddeutsche.de/dpa/kfa/hgn)
Christopher Lee zum 90.
gründen sie einfach ihre eigene bank-soll gar nicht so schwer sein. und schon partizpieren sie an diesem system. nur das wird eine änderung bringen-sie mit ihren eigenen waffen schlagen.
tolle Verschwörungstheorie!
In diesem Sinne, viel Spaß noch!
... immer aktiver zu Gunsten der Banken. Je enger sich die Schlinge um seinen Hals legt und je unwahrscheinlicher ein Verbleib der SPD in der Regierungsverantwortung wird, umso aktiver wird der Oberlobbyist der Banken mitten im Finanzministerium, der Staatssekretär Jörg Asmussen, dabei, den Banken Geld zuzuschanzen und ihnen andere Vorteile zu gewähren. Er weiß ziemlich genau, dass er seine tolle Position im Finanzministerium nur noch bis maximal 27. September inne haben wird. Aber die Zeit wird er nutzen, für seine eigentlichen Geldgeber, die Banken, soviel Steuergeld abzuzweigen, wie es nur geht.
Ceterum Censeo...., der Typ gehört in den Knast!
"Die Landesbanken profitieren nicht, da sie ihr aufsichtsrechtliches Eigenkapital nicht nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS, sondern noch nach dem Handelsgesetzbuch berechnen."
Die Landesbanken bilanzieren sehr wohl nach IFRS, da diese Kapitalmarktorientiert sind (vgl. $ 315a HGB). Als Lektüre kann ich gerne den Konzernjahresabschluss der WestLB empfeheln (Bundesanzeiger.de).
Wenn die Landesbanken, tatsächlich nach HGB bilanzieren würden, hätten sie die Probleme gar nicht. Sie könnten dann ihre Papiere ins Anlagebuch (Anlagevermögen) umwidmen und könnten dann zum gemilderten Niederstwert bilanzieren.
Ferner müssen in IFRS die Papiere nicht zwingend AFS zugeordnet werden. Sie könnten auch at fair value zugeordnet werden. Dann müssten sie immer zum aktuellen Marktwert GuV-wirksam bilanziert werden.
In diesem Sinne!
klar doch. Lex Deutsche Bank wäre die Wahrheit, aber die wird ohnehin gerne mal niach hinten geschoben, wenn man es dann doch noch irgendwie schafft den "Staat" in Misskredit bringen zu wollen.
Paging