Eigenheimförderung:Tipps

Was Sie bei der Eigenheimförderung beachten müssen - lesen Sie die Finanztest-Tipps.

Planen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach Fördermitteln. In der Regel müssen Sie die richtige Reihenfolge einhalten: Erst Fördermittel bewilligen lassen, dann bauen, kaufen oder modernisieren. Wer zu früh mit dem Bau, Kauf oder der Modernisierung seines Eigenheims beginnt, geht leer aus.

Kombinieren

Sie können oft mehrere Förderungen kombinieren. Beispiel: Sie möchten einen Altbau kaufen und sanieren. Dann können Sie neben einem Riester-Darlehen auch Kredite aus den Wohneigentums- und Modernisierungsprogrammen der KfW aufnehmen. Dazu kommen eventuell noch Fördermittel des Bundeslands oder der Stadt.

Regionalförderung

Erkundigen Sie sich vor Ort nach speziellen Fördermöglichkeiten. Zum Beispiel zahlen viele Energieversorger Zuschüsse, wenn Sie Ihre Heizung auf Erdgas umstellen. Oft gibt es regionale Initiativen zur Förderung erneuerbarer Energien zum Heizen oder zur Stromerzeugung. Bei der Kommunal- oder Kirchenverwaltung können Sie sich nach den Förderprogrammen der Kommunen und Kirchen informieren.

Wohn-Riester

Sie beantragen die staatlichen Zulagen für Ihr Riester-Darlehen über das finanzierende Kreditinstitut. Sie können eine Tilgung bis zu 2100 Euro jährlich steuerlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzen. Aktuelle Tests und Meldungen zum Thema finden Sie bei test.de: Riester-Darlehen. Allgemeine Informationen zur Wohn-Riester-Förderung unter www.bundesfinanzministerium.de.

KfW-Darlehen

Beantragen Sie die KfW-Darlehen aus dem Programm "Energieeffizient Bauen" und dem Wohneigentumsprogramm über das Kreditinstitut, das Ihr Hypotheken-Darlehen finanziert. Kredite für Modernisierungen vergibt die KfW ebenfalls über Banken und Sparkassen. Nur Zuschüsse können Sie direkt bei der KfW beantragen. Infos zu Förderprogrammen und Konditionen finden Sie unter www.kfw.de oder beim KfW-Infotelefon unter 0 18 01/33 55 77.

Baudenkmäler

Geben Sie die steuergeförderte Sanierung Ihrer Immobilie als Sonderausgabe in Ihrer Einkommenssteuererklärung an. Für den Steuervorteil sind eine Reihe von Regeln zu beachten. Lassen Sie sich von einem Steuerberater helfen.

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