Eine schwerbehinderte und pflegebedürftige Frau muss nun doch nicht nach mehr als 50 Jahren aus ihrer Wohnung in Stuttgart ausziehen.
Happy End im Streit um eine Eigenbedarfskündigung gegen eine 103 Jahre alte Frau in Stuttgart: Die schwerbehinderte und pflegebedürftige Frau muss nun doch nicht nach mehr als 50 Jahren aus ihrer Wohnung ausziehen. Das habe der Vermieter am Donnerstag bekanntgegeben, bestätigte der Stuttgarter Mieterverein.
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Der Vermieter habe sich nun wohl dem großen Druck gebeugt, sagte der Vorsitzende des Mietervereins, Rolf Gaßmann, der Nachrichtenagentur AP. Solange die Dame lebe und nicht in ein Pflegeheim ziehe, werde der Räumungsanspruch nicht durchgesetzt.
Kündigung der Mutter verschwiegen
Die Frau und ihr 65-jähriger Sohn, der sie pflegt, sollten zum 1. Oktober die Wohnung verlassen. Die fristgerechte Kündigung erfolgte bereits im Dezember. Vor wenigen Wochen legte der Mieterverein nun Widerspruch gegen die Kündigung ein. Wie die Stuttgarter Zeitung am Donnerstag berichtet, hatte der Vermieter seinen Anspruch auf Eigenbedarf damit begründet, dass die Wohnung größer und zentraler gelegen sei als seine bisherige.
Die ehemalige Dienstwohnung gehörte einst einer Stuttgarter Brauerei, wo der Ehemann der 103-Jährigen als leitender Angestellter tätig war. Der Sohn hatte seiner Mutter die Kündigung laut Gaßmann bisher verschwiegen.
Aus Sicht des Mietervereinsvorsitzenden werden sich vergleichbare Fälle in Zukunft mehren, weil die Menschen, die in Wohnungen leben, immer älter würden. "Und bisher haben wir auch nicht die Sensibilität aller Gerichte bei solchen Fällen", sagte Gaßmann. Man sollte sich vor Augen führen, dass der Auszug eines betagten Mieters oft dessen Tod bedeute.
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(sueddeutsche.de/AP)
Ägypten
Wenn die ältere Dame pflegebedürftig ist, hat sie vielleicht schon Krankheiten. Dass der Vermieter seine Familie vergrößern will , wurde in einem Zeitungsbericht erwähnt. Als altem Fuchs ist mir natürlich klar, dass so etwas gerne vorgeschoben wird. Davon unabhängig genügen gewichtige, nachvollziehbare Gründe für eine Eigenbedarfs-kündigung, dass kann auch die Innenstadtlage sein, wenn es z.B. den Weg zur Arbeit verkürzt.
Dass Kinder aufs Land gehören - tststs - nimmt nicht mal der Vorsitzende und Posaunist des Mietervereins an, sonst hätte er nicht qua Presseerklärung des Mietervereins vom 16.08.2008 von der Stadt Stuttgart verlangt, mehr Geld für die Wohnbedürfnisse von jungen Familien gerade in der Innenstadt und gerade auch in Altbauten zur Verfügung zu stellen.
Interessant, dass Sie einen Selbstmordversuch als potentielle Todesursache annehmen. Hier geht es jedoch darum, dass eine pflegebedürftige, uralte Dame aus einer Umgebung gerissen werden soll, die ihr seit mehreren Jahrzehnten vertraut ist. Das kann zu einem Verlust des Lebenswillens führen bzw. kann der Umzug selber Krankheiten verursachen, die zum Schluss tödlich wirken.
Und woher nehmen Sie die Gewissheit, dass der Vermieter seine Familie vergrößern will? Davon steht nix in der SZ Online. Wahrscheinlich geht es dem Vermieter schlichtweg um die Lage der Wohnung in der Nähe der Innenstadt.
Im Übrigen, Kinder gehören aufs Land und nicht in die Innenstädte. Auf dem Land haben sie viel mehr Möglichkeiten sich zu entfalten als in den drögen Innnenstädten deutscher Metropolen.
Nächstenliebe und Geborgenheit etwa durch alte Möbel ist auch in einer 70 qm Wohnung möglich, Pflege sowieso. Wohnungen können auch zu groß werden. Die Wohnung des Vermieters hat nach Pressemitteilung 94 qm. Ist die Wohnung der alten Dame - vermutlich - deutlich grösser und kann der Vermieter darlegen, seine Familie vergrößern zu wollen, ist ihm Vorrang einzuräumen. Der Vorwurf einer unsozialen Kündigung ist damit fehlt am Platz. Wenn dies vorgeschoben wurde, verliert er die Klage oder macht sich schadenersatzpflichtig. Wenn ärztlicherseits bestätigt wird, dass die Dame z. B. selbstmordgefährdet wäre bei Auszug, würde sowieso nicht vollstreckt. Die Würde von älteren Menschen ist mir durchaus bewusst. Als ehemaliger Zivi kann ich sagen, es gibt auch im Altenheim ältere Menschen, die jeden Lebensmut verlieren und welche, die aufblühen. Als Skandal habe ich bezeichnet, dass - obwohl noch nicht mal über eine Räumungsklage entschieden ist - ein Mietvereinsvorsitzende und Regionalpolitiker insoweit versucht, unter Zurhilfenahme der vierten Gewalt die ersten drei Gewalten auszuhebeln, ganz abgesehen vom anstehenden Wahlkampf. Schauen Sie sich die Kommentare in der Presse an, wird klar, wer hier als Brandstifter im Generationenkonflikt auftritt.
Sie schreiben: "Genau darin manifestiert sich aber, was unter einer nicht kinderfreundlichen Gesellschaft zu verstehen ist."
Es tut mir leid, da haben Sie etwas falsch verstanden. Kinderfreundlichkeit heißt nicht, dass man alte Menschen, für die ein Umzug u.U. den Tod bedeutet, aus Wohnungen herausklagen darf.
Wer der Kinderfreundlichkeit zu liebe die älteren Mitmenschen verdrängen will, hat den Begriff Nächstenliebe nicht verstanden.
In unserer Gesellschaft ist beides erforderlich: Kinderfreundlichkeit und Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse unserer ältesten Mitmenschen. Denn jeder war ein Kind, jeder wird alt und jeder von uns möchte in Würde altern und mit Würde sterben.
Der Vermieter hat vor Gericht Recht bekommen und könnte theoretisch seine Räumungsklage durchsetzen, hat es aber trotzdem nicht getan? Das ist doch total anständig von ihm, oder? Also, ich hätte mich da ganz sicher durchgesetzt und die Wohnung für mich beansprucht. Und wenn die Alte nicht laufen kann dann muss sie für den Umzug eben ein Taxi bestellen.
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