Ein Vermieter darf eine Wohnung nur dann mit dem Hinweis auf Eigenbedarf kündigen, wenn sie hinterher weiter als Wohnraum dient.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor, auf das der Mieterverein der Hansestadt hinweist.
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Im verhandelten Fall (Az.: 46 C 109/06) wies das Gericht die Räumungsklage einer Vermieterin ab.
Die Frau wollte ihre kieferorthopädische Praxis in dem Haus erweitern und kündigte einer Mieterin die Wohnung mit dem Verweis auf den Eigenbedarf.
Eigenbedarf kann den Richtern zufolge aber nur für Wohnzwecke geltend gemacht werden. Die Wohnung galt daher als nicht gekündigt, und die Mieterin musste nicht ausziehen.
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(sueddeutsche.de/dpa)
Ich bin zwar auch eher mieterfreundlich eingestellt, was den geschilderten Fall angeht muß ich jedoch Kommentator BOD zustimmen. Hier sollte eine Eigenbedarfskündigung nach meinem Rechtsempfinden zulässig sein.
Das stimmt zwar so, sie haben natürlich recht - aber das macht die Sache allerdings nicht besser! Ein Fall für die Politik, die Rechtslage hier dem Rechtsempfinden des (das unterstelle ich hier jetzt mal) überwiegenden Tei des Volkes anzupassen.
Das erkläre mir mal einer: Was ist daran gerecht, wenn ich zwei Einheiten eines Objektes besitze (eine davon als Praxis selbst genutzt und die andere als Wohnung vermietet), dann mehr Platz brauche weil meine Praxis gut läuft und ich sie erweitern möchte (wobei ich in aller Regel auch neue Arbeitsplätze schaffe, eine wachsende Praxis wächst ja zumeist nicht nur in der Größe der Fläche - ok, hier Spekulation, aber auch ein lohnender Denkansatz) und ich dazu dann ausziehen muss, um mir eine Praxis der entsprechenden Größe anzumieten?
Einer von beiden muss ausziehen: Der Vermieter, der mehr Platz braucht, aber sein Eigentum (die vermietete Wohnung) dazu nicht nutzen darf oder aber der Mieter! Wieso muss in dem Fall der Eigentümer ausziehen??? Das ist mir völlig unklar und dürfte (wie gesagt, das behaupte ich zmindest mal) dem Rechtsempfinden der allermeisten Bürger wiedersprechen.
Wenn mir was gehört und ich einen guten Grund habe, es zu nutzen, dann sollte ich es auch nutzen dürfen (nach angemessener Frist, natürlich). Politik, bitte die Gestzeslage anpassen!!!
...eine Eigenbedarfskündigung grundsätzlich nur zu Wohnzwecken rechtmäßig ist, ist allerdings seit vielen Jahren geltende Rechtlsage und Rechtspraxis. Hier wurde offensichtlich lediglich erfolglos versucht dieses Prinzip durch eine Klage zu kippen.
Insofern gehen die bisherigen Kommentare letztlich am Thema vorbei. Das Urteil bestätigt nur die geltende und allgemein anerkannte Rechtslage und erweitert keineswegs Mieterrecht oder schänkt jene der Vermieter ein.
Interessante Links dazu:
de.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_%28Mietrecht%29
www.mieterbund.de/recht/main_recht_eigenbedarf.html
@Belzebub99:
"Supa Urteil!
Bin beeindruckt!
Deshalb: Wer vermietet hat den Paragrafen schon.
Danke liebes Amtsgericht! "
Natürlich ist das Urteil sehr mieterfreundlich. Die Freude ist groß. Langfristig wird es aber ein Schnitt in's eigene Fleisch sein. Wenn ein Vermieter überhaupt nicht mehr abschätzen kann, ob, wann und in welchem Zustand er eine Wohnung zurückbekommt, dann werden die Folgen weitreichend sein. De-fakto ist heute eine vermietete Wohnung schon fast mit einer Enteignung gleichzusetzen. Also wird man entweder nicht vermieten oder das Geld gleich woanders investieren anstatt in einer Wohnung.
Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Anteil der Mietwohnungen immer kleiner wird und damit gleichzeitig die Miete in die Höhe steigen.
Wenn immer weniger Leute ihre Wohnung Vermieten, weil sie befürchten müssen die Mieter nicht mehr los zu werden, dann hebt das die Preise.
Außerdem muss man sich heutzutage als Wohnungssuchender einer überprüfung unterziehen, als ob man um die Hand der Tochter des Hauses anhält.