Nachdem die Landesbanken derzeit häufig Besuch von der Staatsanwaltschaft erhalten, wäre es nur konsequent, die Kontrollgremien der Institute ebenfalls zu durchleuchten.
Deutsche Landesbanken werden in diesen Tagen so häufig von Staatsanwälten durchsucht, dass ein gewisser Gewöhnungseffekt eintritt. Vorgestern Düsseldorf und Hamburg, gestern München, heute Stuttgart - man könnte den Eindruck gewinnen, die öffentlichen Banken hätten über Jahre Verbrecher in ihren Vorstandsetagen alimentiert, statt die Wirtschaft mit Kredit zu versorgen, wie es ihr Auftrag ist.
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Polizei im Haus: Bei der Landesbank Baden-Württemberg wird derzeit von Strafverfolgungsbehörden gefilzt. (© Foto: ddp)
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Doch in ihrem jetzigen Stadium werfen die Ermittlungen gegen Vorstände der LBBW vor allem Fragen auf, eine Vorverurteilung der Manager verbietet sich.
Die Staatsanwaltschaft begründet ihren massiven Einsatz damit, dass die Führung der LBBW noch Ende 2006 mit amerikanischen Immobilienkrediten spekuliert hatte, obwohl dieser Markt vor dem Zusammenbruch stand und die Papiere unkalkulierbare Risiken bargen.
Diese Begründung lässt zwei Schlüsse zu: Entweder müsste ein Großteil der deutschen und internationalen Banken ins Visier der Justiz geraten, so sich ein mutiger Staatsanwalt findet. Zahllose Kreditinstitute haben schließlich noch in der fraglichen Zeit mit US-Hypotheken gezockt.
Oder aber die Stuttgarter Behörden haben Hinweise darauf, dass die LBBW-Manager bei konkreten Einzelgeschäften wissentliche Risiken ignorierten.
Es ist zu begrüßen, wenn die Justiz der Frage nachgeht, ob Bankvorstände bei der LBBW und anderswo ihre Pflichten verletzt haben, als sie überzogene Risiken zu Lasten der Kunden und Steuerzahler eingingen.
Wenn die Staatsanwälte konsequent sind, müssen sie jedoch eine weitere Frage beantworten: Welche Schuld trifft die im Falle der Landesbanken mit Politikern und Sparkassenfunktionären besetzten Kontrollgremien?
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(SZ vom 08.12.2009/pak)
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