Deutsche Bank:Wirbel um eine alte Hauptversammlung

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Der frühere Hauptversammlungsnotar der Deutschen Bank wird angeklagt. Im schlimmsten Fall muss jetzt die Hauptversammlung 2003 wiederholt werden.

Der frühere Hauptversammlungsnotar der Deutschen Bank, Kersten von Schenck, wird wegen Urkundenunterdrückung und Falschbeurkundung angeklagt.

Dunkle Wolken über der Konzernzentrale der Deutschen Bank in Frankfurt: Muss die Hauptversammlung 2003 wiederholt werden? (Foto: Foto:)

"Die Anklage wird in Kürze erhoben", sagte der Frankfurter Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel der Financial Times Deutschland. Die Vorwürfe beziehen sich auf das von Schenck erstellte Protokoll der Deutsche-Bank-Hauptversammlung im Juni 2003.

Für die Deutsche Bank könnte die Klage im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Protokoll ihrer Hauptversammlung 2003 nichtig wäre und diese wiederholt werden müsste. Voraussetzung ist aber laut Zeitung, dass das Gericht der Klage stattgibt und Schenck verurteilt.

Protokoll wurde verändert

Die Klage gegen den Clifford-Chance-Partner hat das Oberlandgericht (OLG) Frankfurt Ende November angeordnet, wie aus einem der FTD vorliegenden Beschluss hervorgeht. Sie geht zurück auf eine Strafanzeige des Deutsche-Bank-Aktionärs Michael Bohndorf, eines in Ibiza ansässigen Rechtsanwalts.

Laut OLG hatte Schenck seine erste notarielle Niederschrift des Protokolls zunächst unterschrieben, später das Protokoll aber in Absprache mit den Justiziaren der Bank noch geändert, ohne dies kenntlich zu machen.

Diese Endfassung habe Schenck dann unterzeichnet und die erste Niederschrift vernichtet. Deshalb könne "hinreichender Tatverdacht des Beschuldigten im Hinblick auf eine vorsätzliche Urkundenvernichtung nicht verneint werden", so die OLG-Richter.

Weltfremde Forderung?

Schencks Anwalt Rainer Hamm wies die Bewertungen des OLG als "völlig abwegig" und "weltfremd" zurück. "Es gibt keine Aufbewahrungspflicht für die ursprüngliche Niederschrift", sagte er der FTD.

Diese zu unterschreiben, sei gängige Praxis, seit eine Hauptversammlung wegen des plötzlichen Todes des protokollierenden Notars wiederholt werden musste.

"Der Notar kann alleine entscheiden, wann er das Protokoll erstellt und unterschreibt. Zudem ist durch die Abstimmung mit der Deutschen Bank inhaltlich nichts verfälscht worden."

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