Vier Männer sollen von einer Bank in Vaduz neun Millionen Euro für die Daten deutscher Kunden erhalten haben.
Die Staatsanwaltschaft Rostock hat Anklage gegen vier Männer erhoben, die mit Daten deutscher Kunden die Liechtensteinische Landesbank (LLB) erpresst haben sollen. Die Angeschuldigten, die über mindestens 2325 Kontenbelege verfügt haben sollen, hätten von dem Vaduzer Geldhaus umgerechnet neun Millionen Euro erhalten und der Bank im Gegenzug 1600 Kontenbelege zurückgegeben. Bevor sie für eine letzte Lieferung von 725 Daten weitere vier Millionen Euro kassieren konnten, wurden sie festgenommen.
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Die Kontenbelege sollen die Männer im Mai 2005 von einem Mitarbeiter der Bank, auf welchen Wegen auch immer, erhalten haben. Die Kundendatei der LLB soll jeweils Kundennamen und -adresse, die Kontonummer und die verbuchten Vermögenswerte umfassen. Nach Angaben der Rostocker Strafverfolgungsbehörde haben die vier Männer bislang keine Angaben über den Verbleib der Datei gemacht. Unklar ist, ob sie von der Ursprungsdatei Kopien angefertigt haben, und auch das Versteck für die restlichen 725 Daten wurde bislang nicht entdeckt.
Probleme werden deutlich
Der Rostocker Fall ist ein erneuter Beleg für das Problem der Banken und Treuhänder in vielen Ländern und insbesondere in Steueroasen im Umgang mit dem Faktor Mensch. In den neunziger Jahren machte der Fall eines ehemaligen Mitarbeiters einer Commerzbank-Tochter in Luxemburg Schlagzeilen, der das Geldhaus mit Kundendaten erpresst hatte. Seine gestohlene Datei war später die Grundlage für ein umfangreiches Verfahren gegen deutsche Steuerhinterzieher.
In den neunziger Jahren stahlen zwei Mitarbeiter des damaligen Vaduzer Treuhänders Dr. Dr. Herbert Batliner Kundendaten, die auf einer CD-Rom beim Spiegel und dann bei der Bochumer Staatsanwaltschaft landeten. Der Silberling führte zum ersten großen Liechtenstein-Verfahren in Deutschland. Serienweise gerieten Millionäre und auch der inzwischen verstorbene Milliardär Friedrich Karl Flick in Bedrängnis.
Vor Jahren entwendete ein früherer Mitarbeiter der Schweizer Bank Julius Bär auf den Cayman-Inseln Kundendaten, die er einer Schweizer Wirtschaftszeitung schickte. Er hatte sich darüber geärgert, dass er nicht befördert worden war. Das Schweizer Blatt verwendete allerdings die Daten nicht, sondern gab sie an die Bank zurück.
Menschliche Quellen sind entscheidend
Im aktuellen Fall Liechtenstein II spielen menschliche Quellen eine entscheidende Rolle. Anders als in Rostock gibt es allerdings in diesem Fall keinerlei Hinweis auf Erpressungsversuche. Die Erpresser der LLB hatten, zunächst und vergeblich, Geldbeträge von einzelnen deutschen Kunden der Vaduzer Bank gefordert. Die Kunden sollten etwa zehn Prozent der bei der LLB angelegten Geldsummen als Schweigegeld zahlen.
Obwohl schon Erpressungssummen vereinbart worden waren, kam es in keinem Fall zu einer Übergabe. Um ihren Forderungen nach Schweigegeld mehr Nachdruck zu verleihen, sollen die mutmaßlichen Erpresser im Juli 2005 neun einzelne Kontenbelege dem Finanzamt Bremen geschickt haben. Daraufhin zahlte die LLB in Zürich die erste Rate an die Erpresser.
Falls die Rostocker Staatsanwälte die verschwundene Datei oder Teile davon erhalten, wollen sie erst steuerstrafrechtliche Vorermittlungen einleiten und dann die Steuerbehörden einschalten.
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(SZ vom 01.03.2008)
Surfrider Beach in Malibu
ist es wirklich überraschend, dass die Beschaffung der Daten, die ursächlich sind für die aktuellen Steuer-Ermittlungen, immer mehr strafrechtliche Fragen aufwirft ? Der Staat täte gut daran, sich selbst aus der unmittelbaren "Täternähe" zu entfernen. Er steht nicht ausserhalb des Rechts, das er selbst legeferiert hat. Insbesonders die supranationalen Rechtsgrundsätze scheinen völlig aussen vor; wann wird dieser Aspekt -endlich- von den zuständigen Gerichten beleuchtet ? Mir scheint dieser Weg der einzige zu sein, der allen betroffenen Parteien endgültig Klarheit verschafft; dazu gehört auch die unsägliche Frage des Beweisverwertungsverbots...........und die daraus fundamentalen Konsequenzen.