Desaster Bayerische Landesbank:Das Kapitalverbrechen

Wenn Politiker im Verwaltungsrat der BayernLB überfordert sind, dann muss das Kontrollsystem geändert werden. Wenn diese Verwaltungsräte aber vorwerfbar versagt haben - dann müssen sie persönlich haften.

Heribert Prantl

Der Vorstand der Bayerischen Landesbank hat Geld verbrannt, ungeheuer viel Geld. Die Verwaltungsräte (Politiker also, die zur Kontrolle und Aufsicht des Vorstands bestellt waren) haben nicht eingegriffen; sie haben sich stattdessen am Feuer gewärmt und waren stolz, dass das Feuer so schön leuchtet. 3,7 Milliarden Euro sind allein beim Kauf der österreichischen Hypo Alpe Adria vernichtet worden - Geld, das dem Staatshaushalt fehlt, Geld, von dem Kindergärten und Schulen nicht gebaut werden können.

Ex-BayernLB-Vorstände sollen Schadenersatz leisten

Aufräumen mit der Vergangenheit: Die ehemals Verantwortlichen der BayernLB sollen zahlen.

(Foto: dpa)

Der Volksmund nennt das eine Sauerei. Aber "Sauerei" ist keine Straftat; und mit "Brandstiftung" kommt man auch nicht weiter, denn die virtuelle Verbrennung von Geld gilt nicht als Verbrechen im Sinn des Gesetzes; für strafbare Untreue der Banker schließlich müsste ihnen Schädigungsvorsatz nachgewiesen werden; das ist sehr schwierig.

Verkrümelt sich also die Verantwortung der Verantwortlichen mit der Größe des Schadens? Das wäre mehr als ein Skandal, das wäre ein Fehler - ein Fehler des Systems Rechtsstaat. Es ist deshalb richtig und bitter notwendig, dass der derzeitige Verwaltungsrat der Bank beschlossen hat, den Ex-Vorstand auf Schadenersatz zu verklagen. Man durfte nicht darauf warten, ob bei den Strafermittlungen etwas herauskommt; das ist erstens unsicher, zweitens wären bis dahin die zivilrechtlichen Ansprüche verjährt.

"Regress" heißt also das Zauberwort, das zum Schreckenswort wird für liederliche Bankmanager, Aufsichts- und Verwaltungsräte. Regress bedeutet Schadenersatz. Und für die Schadenersatzpflicht im Zivilrecht reicht eine grobe Pflichtverletzung, die leichter nachweisbar ist als der Schädigungsvorsatz im Strafrecht. Die Kapital-Vernichter in Regress nehmen: Das ist also das richtige Verfahren, um das lädierte Vertrauen der Bürger in Staat und Wirtschaft zu reparieren.

Natürlich kann man bei einem Ex-Vorstand nicht die ganze Milliardensumme eintreiben, um die er Bank und Staat geschädigt hat, sondern nur einen kleinen Teil davon. Aber die Haftung mit dem Privatvermögen wird Signalwirkung haben, mehr als eine lächerliche Strafe.

Es kann freilich nicht dabei bleiben, dass alle Schuld auf die Vorstände gehäuft wird, um so die Minister zu entlasten, die im Verwaltungsrat saßen. In der CSU, die ihre Ex-Eliten schützen will, heißt es entschuldigend: "Die" haben doch nichts gemacht! Aber das ist es ja gerade: Die CSU-Minister hätten etwas machen müssen. Stattdessen haben sie die größenwahnsinnigen Geschäfte laufen lassen. Der frühere CSU-Finanzminister Faltlhauser sagt, man sei halt dem "Heer der blinden Lemminge" gefolgt.

Man muss gerecht bleiben: Wenn es so ist, dass die Politiker in den Gremien objektiv überfordert sind, wenn sie die Aufsicht also gar nicht leisten können, die die Satzung von ihnen verlangt - dann müssen Satzung und Kontrollsystem schleunigst geändert werden. Wenn Verwaltungsräte aber vorwerfbar versagt haben - dann müssen sie persönlich haften.

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