Die Meinung des Rechtsanwalts Wolf-Bodo Friers, Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, zum Thema "Rauchen in der Mietwohnung".
"Rauchen schadet. Der eigenen Gesundheit, der Wohnung und häufig auch dem Hausfrieden. Der Vermieter sitzt bei diesem Thema zwischen allen Stühlen. Bei einem zunehmenden Überangebot an Wohnungen und unübersehbaren Leerständen in vielen Regionen Deutschlands ist der Vermieter einerseits froh über einen Mietinteressenten. Andererseits: Zigarettenqualm, der die Wände, Decken und Fenster der angemieteten Wohnung mit einem klebrig-braunen Film überzieht, der später nur durch eine Grundsanierung zu beseitigen ist.
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Einem Geruch, der durch geöffnete Fenster und Entlüftungsschächte in die Wohnungen der nicht rauchenden Nachbarn dringt - und diese zur Mietminderung veranlasst.
Wenn auch kein Allheilmittel, so kann ein schriftlich vereinbartes Rauchverbot hier zumindest Klarheit bringen. Der einziehende Mieter weiß, dass Rauchen in der Wohnung und bei seinen Nachbarn unerwünscht ist. Der Vermieter darf zumindest hoffen, dass sich der Mieter an die Vereinbarung hält. Denn ein Rauchverbot ist ebenso schwer zu kontrollieren wie durchzusetzen.
Um sicher zu sein, dass das Verbot vor Gericht Bestand hat, muss eine so genannte Individualvereinbarung her. Die Vereinbarung scheitert aber bereits dann, wenn der Vermieter beabsichtigt, diese ein weiteres Mal zu verwenden. Für den Richter liegt dann keine Individualvereinbarung, sondern eine Formularklausel vor. Formularklauseln, die ein Rauchverbot aussprechen, werden aber von vielen Gerichten als unwirksam angesehen."
Debatte über Urheberrecht