Bundesrichter pro Verbraucherrechte:Bearbeitungsgebühr für Kredite unzulässig

Wer einen Kredit abschließt, muss draufzahlen: Viele Banken verlangen sogenannte Bearbeitungsgebühren. Doch die sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gar nicht zulässig. Tausende Kunden können auf Rückzahlungen hoffen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Dass Banken Zinsen verlangen, ist nur gerecht. Dass sie aber zusätzlich noch Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge in Rechnung stellen, beschäftigte nun den Bundesgerichtshof (BGH). Nach dessen Urteil können zahlreiche Kreditnehmer auf die Rückerstattung sogenannter Bearbeitungsentgelte von ihren Banken hoffen. Der BGH fällte ein Grundsatzurteil zur Gültigkeit von Klauseln, auf deren Grundlage viele Banken ihren Kunden für die Gewährung eines Darlehens ein "Bearbeitungsentgelt" abverlangt haben - und zwar zusätzlich zu den Zinsen.

Der BGH-Senatsvorsitzende Ulrich Wiechers ließ in der mündlichen Verhandlung am Dienstag bereits erkennen, dass der BGH solche Klauseln voraussichtlich für unwirksam erklären wird. Denn die Banken hätten damit - nach "vorläufiger Beurteilung" des Senats - auf die Darlehensnehmer Kosten für eine Tätigkeit abgewälzt, "die die Banken im eigenen Interesse oder aufgrund einer bestehenden Rechtspflicht erbringen", sagte Wiechers. Das gelte etwa für die generelle Abwicklung des Darlehens, vor allem für die Bonitätsprüfung, die durch das Kreditwirtschaftsgesetz vorgeschrieben sei. Dadurch würden die Kunden unangemessen benachteiligt.

In einem der beiden Fälle hatte ein Ehepaar im März 2012 bei der Postbank einen Kredit in Höhe von 40 000 Euro aufgenommen. Der effektive Jahreszins betrug 6,29 Prozent - die Bank schlug aber noch ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1200 Euro drauf - das entspricht drei Prozent. Wiechers merkte an, dass die Postbank in diesem Fall auch nicht besonders schutzwürdig sei - weil es im Jahre 2012 bereits die nahezu einhellige Meinung der Oberlandesgerichte gewesen sei, dass solche Entgelte unzulässig sind. Im zweiten Fall hat die Schutzgemeinschaft der Bankkunden auf Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen der National-Bank geklagt, die in ihrem Geschäftsbedingungen ein Bearbeitungsentgelt von einem Prozent vorsah.

Auch die Deutsche Bank hat die umstrittene Klausel verwendet

Das Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte weitreichende Konsequenzen haben. Der BGH sei in den letzten Monaten mit einem regelrechten "Tsunami" von Revisionen überschwemmt worden, die von den Land- und Oberlandesgerichten zur höchstrichterlichen Überprüfung zugelassen worden seien, sagte Wiechers. Derzeit seien rund 100 Revisionsverfahren zu diesem Thema anhängig. "Das ist wohl nur die Spitze des Eisbergs", sagte Wiechers, denn sowohl in den unteren Instanzen als auch bei den Ombudsleuten der Banken würden viele weitere Verfahren geführt. Teilweise gehe es nur um geringe Beträge; in einem Revisionsfall werde um 94 Euro gestritten. Für den BGH sei dies eine enorme Belastung: "Der elfte Zivilsenat erstickt am Massengeschäft."

Nach Angaben von Wolfgang Benedikt-Jansen, Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft der Bankkunden, geht es um viele tausend Verfahren. Allein er selbst habe bereits 2000 bearbeitet. Entsprechende Klauseln seien beispielsweise von Targobank, Santanderbank, Credit Bank und Deutscher Bank verwendet worden. Allerdings könnten ältere Ansprüche bereits verjährt sein: Die Verjährungsfrist betrage drei Jahre - de facto sind das fast vier, weil jeweils bis Jahresende gerechnet wird. Damit wäre der 1. Januar 2011 der Stichtag - ältere Fälle wären verjährt. Nach überwiegender Meinung beginne die Verjährungsfrist in dem Moment zu laufen, in dem das Bearbeitungsentgelt an die Bank überwiesen sei. Einzelne Gerichte seien der Ansicht, dass man hier eine Ausnahme machen müsse, weil die Kunden vor 2011 noch nicht von einer Unwirksamkeit der Entgeltklauseln hätten ausgehen können. Es sei aber fraglich, ob sich diese Ansicht durchsetze.

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