Von Guido Bohsem

Staatsprasserei: Weil Zuschüsse für Miete und Heizkosten bei Langzeitarbeitslosen oft falsch oder rechtswidrig ausgezahlt werden, verliert der Bund jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag.

Der Bundesrechnungshof hat gravierende Mängel bei der staatlichen Unterstützung von Langzeitarbeitslosen festgestellt. Die Zuschüsse für Miete und Heizkosten würden oft falsch oder sogar rechtswidrig berechnet und ausgezahlt. Nach Angaben der CDU verschwendet der Staat dadurch pro Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag.

Um das Existenzminimum Langzeitarbeitsloser zu sichern, zahlt ihnen der Staat die Kosten für Unterkunft und Heizung. (© Foto: AP)

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In dem weitgehend unbeachtet gebliebenen Bericht vom Ende des vergangenen Jahres kommen die Bonner Kontrolleure zu dem Ergebnis, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II je nach Wohnsitz völlig unterschiedliche Leistungen erhalten. Sie stießen in den dreizehn kontrollierten Behörden auf insgesamt acht verschiedene Modelle, nach denen die Zahlungen für die Heiz- und Unterkunftskosten berechnet wurden.

Auch bei der Kalkulation der Mietobergrenzen gehen die Grundsicherungsstellen nach den Erkenntnissen des Rechnungshofs völlig unterschiedlich vor. Manche hätten sich nach dem örtlichen Mietspiegel gerichtet. Andere bewerteten den Markt durch das Sichten von Zeitungsannoncen, wiederum andere orientierten sich an Berechnungen des Rings Deutscher Makler. Teilweise hätten die Stellen den Hilfsbedürftigen sogar größere und besser ausgestattete Wohnungen zugestanden, weil sie in sozialen Wohnungsbauten lebten.

Nach Erkenntnissen des Rechnungshofs erhalten vier von zehn Alg-II-Empfängern zu hohe Leistungen. Sie liegen im Schnitt um 119 Euro über dem Satz, der von der jeweiligen Grundsicherungsstelle als angemessen festgelegt wird. Die Behörden gehen nach Meinung des Rechnungshofes nur zögerlich gegen diese vermeidbaren Ausgaben vor. Langzeitarbeitslose dürften insgesamt nur sechs Monate lang unangemessen hohe Kosten für die Wohnung oder Heizkosten geltend machen. Trotzdem hätten die zuständigen Stellen sie oft nur mit erheblicher Verspätung dazu aufgefordert, die Ausgaben zu senken.

Als besonders extrem kennzeichnen die Prüfer die Lage im rot-rot regierten Berlin. Hier habe die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz festgelegt, dass die Hilfsbedürftigen erst nach zwölf Monaten aufgefordert werden sollen, ihre Aufwendungen zu senken. "Sie verstößt insoweit gegen höherrangiges Recht", heißt es im Bericht des Rechnungshofes.

Durch diese und andere rechtswidrige Ausführungsvorschriften verursache das Land jährliche Kosten in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrages. In Bremen habe der örtliche Rechnungshof in mehr als der Hälfte der kontrollierten Fälle Fehler bei der Bearbeitung festgestellt. Alleine die zu spät eingeleiteten Angemessenheitsprüfungen verursachten Ausgaben von 4,5 Millionen Euro im Jahr.

Die Kosten der Unterkunft sind seit der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe durch die rot-grüne Bundesregierung ständig gestiegen und beständiges Streitthema in der Großen Koalition und zwischen Bund und Gemeinden. Für 2008 sind Ausgaben von 13,4 Milliarden Euro vorgesehen, etwa 3,9 Milliarden Euro davon trägt der Bund.

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