Geht das auch, wenn man die Kosten nicht angegeben hat?

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Das ist bei vorläufigen Bescheiden ebenfalls möglich. Dann könne man die Kosten auch nachträglich noch geltend machen, sagt Steuerexpertin Engelbrecht. Dazu muss der Steuerzahler alle Belege und Rechnungen, die er über die Jahre gesammelt hat, dem Finanzamt vorlegen. Sonst gibt es keinen Cent.

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(SZ vom 18.09.2009/gits/mel)