Kann man die Kosten, die seit der Neuregelung im Jahr 2007 entstanden sind, geltend machen?
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Ja, das ist möglich, wenn auf den Steuerbescheiden explizit vermerkt ist, dass der Bescheid bezüglich des Arbeitszimmers vorläufig ist. "Das müsste aber in der Regel der Fall sein", sagt Steuerberaterin Engelbrecht. Wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefallen ist, sollte man sich bei seinem Finanzamt melden, um die Kosten zurückzubekommen. "Dazu hat man zwei Jahre Zeit", sagt Engelbrecht.
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Umstrittenes Anti-Piraterie-Abkommen
Seit Jahren erhalte eine Abweisung für mein Arbeitszimmer. Dabei erfülle ich alle Parameter und wird auch schriftlich vom Arbeitgeber bestätigt. Nur kapiert' das das Amt nicht: Nein ich bin keine Handelsvertreter, wenn ich meine Kraftstoffrechnungen absetze. Wir oft habe ich schon telefonisch und schriftlich die Hintergründe meiner Aussendiensteinsätze beschrieben. Ich kann nachweisen, daß der Mittelpunkt meiner Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer statt findet. Ich kann nachweisen, daß ich die meiste Zeit nicht auf der Strasse bin. Nein, für das Amt bin und bleib' ich ein Handelsvertreter der nur auf der Autobahn "arbeitet". Ich bin im techn. Vertrieb und ein Kundenbesuch ist eher Kür als Pflicht! Mein Arbeitsvertrag ist da sehr deutlich und es gibt kein Büro am Wohnort oder "in der Nähe".
Jetzt kommt aber der Oberhammer: Meine Kollegen können das Arbeitszimmer absetzen, erfüllen die gleichen Parameter und fahren auch zum Kundentermin (mit aller Häufigkeit). Was soll man da noch sagen? Sturheit und Verbissenheit. Hier mit mit Methode Geld zurück gehalten. Ich habe definitiv Kosten um das häusliche Büro zu betrieben und meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Soll ich auf die Strasse? Das jetzige Urteil bringt gar nichts ausser immer der gleiche Bericht in den Medien. Wann ist es endlich Sommer?
ich muss die freiberufler etwas in schutz nehmen: schon seit längerer zeit ist es nicht mehr möglich, dass private die stb-kosten absetzen können. ferner gibt es schon ziemlich gute software für den gewöhnlichen hausgebrauch (z.b. "wiso" etc pp), die das leben erleichten.
j.
"Den Merkelismus in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf!"
die irgendwo bei 25% liegt und beim Streichen vieler Ausnahmetatbestände und Abzugsmöglichkeiten, wären jetzt viele Rechtsanwälte, Steuerberater und Richter arbeitslos gewesen. Sehen wir es mal so, das komplexe deutsche Steuerrecht mit seinen vielen dazu ergangenen Urteilen ist die perfekte Jobmaschine. Es wird halt außer Papier und heißer Luft nichts sinnvolles produziert.
alternativ könnten die richter, das finanzamt oder das BMF einen katalog herausgeben, welche berufe welchen freibetrag od. -grenze erhalten dürfen. somit wäre der steuerausfall nach oben gedeckelt. bin mir aber nicht sicher, ob diese vorgehensweise das gleiche schicksal teilt wie die aktuelle regelung.
j.
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