Kann man die Kosten, die seit der Neuregelung im Jahr 2007 entstanden sind, geltend machen?

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Ja, das ist möglich, wenn auf den Steuerbescheiden explizit vermerkt ist, dass der Bescheid bezüglich des Arbeitszimmers vorläufig ist. "Das müsste aber in der Regel der Fall sein", sagt Steuerberaterin Engelbrecht. Wenn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefallen ist, sollte man sich bei seinem Finanzamt melden, um die Kosten zurückzubekommen. "Dazu hat man zwei Jahre Zeit", sagt Engelbrecht.

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