Was kann man sonst tun?

Geld, AP

Die Kosten aus der Neuregelung aus 2007 können geltend gemacht werden. (© Foto: AP)

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Bis die Sachlage endgültig geklärt ist, sollten Steuerzahler, die sich alle Chancen sichern wollen, den anderen Weg gehen: Sie sollten also alle Rechnungen und Belege von Möbelstücken, Miete oder Renovierungsarbeiten, die man von der Steuer absetzen könnte, sammeln und in der Einkommensteuererklärung am Jahresende aufführen, rät Rauhöft. Das Finanzamt wird die Angaben zwar bei der Berechnung der Steuer nicht berücksichtigen. Aber der Steuerbescheid ergeht in diesem Punkt unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit. Er enthält einen entsprechenden Vermerk. Das heißt: Entscheidet das Verfassungsgericht am Ende im Sinne der Steuerzahler, muss das Finanzamt Steuern zurückzahlen.

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