Von Claus Hulverscheidt

Die Steuerbehörden wollen weniger Belege sehen, bei Kinderbetreuungskosten sind Rechnungen nicht unbedingt erforderlich - es ändert sich 2008 für Steuerzahler einiges. Ein Überblick.

Anders als vor Jahresfrist, als die Mehrwertsteuer gleich um drei Prozentpunkte angehoben wurde, wird den Bundesbürgern zum 1. Januar 2008 ein "Steuerschock" erspart bleiben. Nennenswerte Steuersenkungen wird es allerdings auch nicht geben. Immerhin macht die Bundesregierung beim Bürokratieabbau ernst und streicht zumindest einige überflüssige Vorschriften. Die wichtigsten Steueränderungen im Überblick:

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Nennenswerte Steuersenkungen wird es 2008 nicht geben. Aber immerhin macht die Bundesregierung beim Bürokratieabbau ernst und streicht zumindest einige überflüssige Vorschriften. (© Foto: dpa)

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Steuernummer: Jeder Bürger erhält künftig eine bundeseinheitliche, lebenslang geltende Steuer-Identifikationsnummer. Diese ändert sich auch bei einem Umzug nicht. Gespeichert werden der Name, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift und die zuständige Finanzbehörde des Steuerpflichtigen.

Fristen: Alle Steuerzahler, die wegen ihres geringen Verdienstes keine Steuererklärung abgeben müssen, dies aber dennoch tun wollen, können sich künftig mehr Zeit lassen. Die Zweijahresfrist entfällt. Wer in den vergangenen sieben Jahren keine Erklärung abgegeben hat, aber noch Ansprüche gegenüber dem Fiskus hat, kann das jetzt nachholen. Grundsätzlich bleibt es aber sinnvoll, die Steuererklärung möglichst rasch zu erledigen.

Kinderbetreuungskosten: Wer Ausgaben für Dienstleistungen, Kinderbetreuung oder Handwerkerleistungen hat, ist nicht mehr verpflichtet, Rechnungen und Kontoauszüge mit der Steuererklärung einzureichen. Im Zweifelsfall können die Finanzbeamten die entsprechenden Belege allerdings nachfordern.

Handwerkerleistungen: Ausgaben für Haushaltshilfen oder Handwerker können künftig bis zu bestimmten Höchstbeträgen auch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Leistung im Ausland erbracht wurde, also beispielsweise in einem selbstgenutzten Ferienhaus. Bisher galt das nur für das Inland.

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