Bürgerarbeit:Staatlich geförderter Flop

Langzeitarbeitslose sollen als Bürgerarbeiter gemeinnützige Jobs übernehmen. Wegen finanzieller Bedenken verzichten Kommunen aber auf die Helfer. Leiharbeit soll nun das Problem lösen.

Thomas Öchsner, Berlin

Wenn Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Idee den Wählern nahebringen will, sucht sie dafür gerne einprägsame Schlagwörter, mit denen Menschen etwas Positives verbinden. Für das ungeliebte "Hartz IV" wollte sie das Wort "Basisgeld" etablieren. Das Bildungspaket zugunsten von armen Kindern verband die Ministerin stets mit dem "warmen Mittagessen" in der Schule. Und für ihr neues Bundesprogramm, Langzeitarbeitslosen öffentlich geförderte Jobs zur Verfügung zu stellen, übernahm sie den schönen Begriff "Bürgerarbeit". Bürgerarbeit, da denkt man an "freiwilliges Engagement", an Bürger, die für andere Bürger etwas tun. Doch bislang erwies sich das 2010 groß angekündigte Modellprojekt als Flop.

Sachsen-Anhalt ist Modell für Bürgerarbeit

Bürgerarbeiter sollen in gemeinnützigen Einrichtungen, etwa wie hier in einer Bibliothek, aushelfen. Da Fragen der Bezahlung unklar sind, verzichten viele Kommunen aber auf die Helfer.

(Foto: dpa)

Es geht um eine alte Förderform in neuem Gewand: Schon jetzt gibt es für fast 200.000 Arbeitslose, die auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben, staatlich geförderte Stellen, meist sind dies Ein-Euro-Jobs.

Bei der Bürgerarbeit sind die Konditionen anders: Zuerst sollen die Jobcenter Langzeitarbeitslose in einer sechsmonatigen "Aktivierungsphase" intensiv betreuen. Gelingt es trotzdem nicht, ihnen eine Stelle zu verschaffen, erhält der Hartz-IV-Empfänger einen gemeinnützigen Bürgerarbeitsplatz, in erster Linie bei Gemeinden, Städten oder Kreisen. Dort sollen sie etwa alten Menschen vorlesen, Behinderte begleiten oder Naturlehrpfade pflegen. Dafür gibt für maximal drei Jahre 900 Euro brutto pro Monat bei 30 Wochenstunden.

Insgesamt 1,3 Milliarden Euro sind dafür aus dem Bundesetat und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds vorgesehen. 34.000 Bürgerarbeitsplätze sind geplant. Bis Ende März waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit aber erst 1386 Bürgerarbeiter im Einsatz. Diese Zahl sei "ausgesprochen gering", hieß es beim Deutschen Landkreistag. Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte dagegen, die 34.000 Stellen seien keine verbindliche Zielmarke. Es sei vielmehr entscheidend, schon vorher möglichst viele Langzeitarbeitslose zu vermitteln.

Fragen der Bezahlung unklar

Hauptgrund für das flaue Interesse ist ein Streit über die Bezahlung der Bürgerarbeiter. Im Herbst 2010 erklärte die Bundesregierung - auf Druck der kommunalen Arbeitgeberverbände -, dass Bürgerarbeiter nicht nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes zu bezahlen sind. Dies sieht die Gewerkschaft Verdi aber ganz anders. Das Arbeitsministerium spricht deshalb in einem Brief vom 6. April von einer "erheblichen Rechtsunsicherheit", wegen der sich Kommunen und Kreise bei der Einrichtung von Bürgerarbeitsplätzen zurückhielten.

Dies wird von den kommunalen Spitzenverbänden bestätigt. Dort heißt es, sie müssten pro Bürgerarbeitsplatz 200 bis 300 Euro monatlich aus der eigenen Kasse nehmen, wenn die Tarifbindung doch gelten sollte. Dieses finanzielle Risiko sei ihnen zu hoch.

Gewerkschaften protestieren

Das Ministerium suchte deshalb einen Ausweg - und wurde jetzt fündig. Die Kommunen dürfen die Bürgerarbeiter nun von Beschäftigungsgesellschaften ausleihen und sie als Leiharbeiter einsetzen. Vorteil dabei: Für Leiharbeiter gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes nicht. Das finanzielle Risiko bei der Schaffung von Bürgerarbeitsplätzen fällt für die Städte und Kreise damit weg.

Dies sei "im Interesse der Langzeitarbeitslosen" geboten, um mehr Stellen schaffen zu können, hieß es am Dienstag in einer "Sprachregelung" des Ministeriums an die Verbände. Die Gewerkschaften sehen dadurch jedoch tarifrechtliche Standards ausgehöhlt. Ihr Protest ist jetzt schon gewiss.

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