Für die seinerzeitige Bankspitze, die den Aufsichtsrat unzureichend über vorhandene Risiken informiert haben soll, zeichnet sich eine glimpfliche Lösung ab. Sofern die damaligen Vorstandsmitglieder bereit sind, bestimmte Beträge zu zahlen, soll ihnen eine Anklage erspart werden. Das ist laut Gesetz möglich, sofern dem "die Schwere der Schuld nicht entgegensteht". Die betroffenen Manager wären damit nicht vorbestraft.

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Ackermann gerät zum Vorbild

Die von der Staatsanwaltschaft geforderten Tarife reichen von mehreren 10.000 bis über 100.000 Euro. Über die Höhe wird teilweise noch gefeilscht. Dem Vernehmen nach sind die fünf damaligen und auch die beiden heute noch amtierenden Vorstandsmitglieder grundsätzlich zu einer solchen Lösung bereit, obwohl sie sich als unschuldig betrachten.

Sie wollen sich allerdings ein langes Gerichtsverfahren ersparen. Bedingung ist aber, dass die Bankenaufsicht Bafin mitspielt und diesen Managern nach einer Zahlung nicht die Erlaubnis abspricht, Bankgeschäfte zu führen. Davon gehen die Betroffenen offenbar aus. "Seit Herr Ackermann vor Gericht stand, ist die Bafin beweglich", heißt es aus dem Umfeld der damaligen WestLB-Vorstandsmitglieder.

Josef Ackermann, der Chef der Deutschen Bank, hatte in Düsseldorf im Fall Mannesmann wegen Untreue vor Gericht gestanden. Das Verfahren wurde gegen eine Millionenzahlung eingestellt, Ackermann konnte seinen Job behalten. So soll das auch bei den beiden Vorstandsmitgliedern der WestLB geschehen, gegen die wegen der Börsenverluste ermittelt wird.

WestLB sucht Einigung mit Bafin

Die WestLB bestätigte auf Anfrage, dass es bei diesen beiden Managern mit der Staatsanwaltschaft "Gespräche über eine Einstellung der Ermittlungen gibt". Diese beiden Vorstandsmitglieder und die WestLB hatten sich schon frühzeitig gegen drohende Rügen der Bafin gewehrt, um einer Abberufung aus dem Vorstand zu entgehen.

Einer der beiden Manager hatte über seinen Anwalt im August 2008 an die Bafin geschrieben, er sei bereit, moralisch Mitverantwortung für das Desaster an der Börse und die dabei entstanden Verluste in Höhe von 600 Millionen Euro zu tragen. Und er wäre grundsätzlich willens, eine Mißbilligung seitens der Bafin widerspruchslos zu akzeptieren.

Er habe allerdings keine Pflichtverletzungen begangen. Ein solcher Vorwurf hätte dieses Vorstandsmitglied der WestLB voraussichtlich das Amt gekostet. Auch die aus dem Vorstand der WestLB bereits ausgeschiedenen Manager wollen eine Rüge durch die Bafin vermeiden, das sie teilweise neue Jobs in der Branche suchen.

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(SZ vom 05.03.2010/jcb/brz/mel)