Bis zu 160 Euro im Jahr:Arbeitnehmern bleibt 2012 mehr Netto vom Brutto

Das Jahr beginnt mit einer frohen Botschaft: Fast alle Arbeitnehmer werden von Abgabensenkungen profitieren. Konkret heißt das, Durchschnittsverdienern bleiben jährlich bis zu 160 Euro mehr in der Tasche - das ist mehr, als die Steuersenkungen 2013 abwerfen.

Die Nettojahreseinkommen der Arbeitnehmer in Deutschland werden im neuen Jahr um bis zu 160 Euro höher ausfallen als 2011. Grund sind eine Reihe kleinerer Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht, die dem Bürger einzeln betrachtet wenig bringen, sich zusammengenommen aber durchaus im Portemonnaie bemerkbar machen werden. In vielen Fällen bringen sie sogar mehr ein als die für 2013 angekündigten Steuersenkungen, über die Union und FDP zwei ganze Jahre lang gestritten hatten.

Lohnsteuerkarte 2010 ist die letzte auf Papier

Was vom Lohne übrig blieb: Das neue Jahr bringt höhere Nettoeinkommen - Spitzenverdiener sind nicht im Vorteil gegenüber Beziehern mittlerer Gehälter.

(Foto: dpa)

Dass sich zum Beginn eines neuen Jahres zahlreiche Kleinigkeiten im Abgabenrecht ändern, ist üblich. Oft halten sich Be- und Entlastungen dabei in etwa die Waage, sodass die Bürger die Neuregelungen kaum mitbekommen.

Diesmal jedoch werden die allermeisten Arbeitnehmer von den Gesetzesänderungen profitieren, wie der Ökonom Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin (FU) für die Süddeutsche Zeitung errechnet hat. Hauptnutznießer sind demnach Beschäftigte mit einem Jahresbruttolohn zwischen 24.000 und 66.000 Euro.

Wichtigste Änderungen in der Rentenversicherung

Die wichtigsten Änderungen des Jahres 2012 ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier sinkt der Beitragssatz, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen in die Rentenkasse einzahlen, von insgesamt 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Allein das bringt einem Durchschnittsverdiener netto etwa 60 Euro mehr im Jahr. Gleichzeitig können die Beschäftigten einen größeren Teil ihrer Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Steuer absetzen.

Außerdem wird in diesem Januar zum ersten Mal die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 auf 1000 Euro regulär in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Darauf hatten sich die Koalitionsparteien vergangenes Jahr im Steuervereinfachungsgesetz verständigt.

Normalverdiener profitieren genauso wie Spitzenverdiener

Anders als bei Steuersenkungen üblich, profitieren Besser- und Spitzenverdiener von den Änderungen zum Jahreswechsel 2011/2012 nicht mehr als die Bezieher kleiner und mittlerer Gehälter. Im Gegenteil: Für Wohlhabende beträgt der Vorteil nur maximal 65 Euro. Der Grund ist, dass zum 1. Januar die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung gestiegen sind, und zwar um 1350 auf 45.900 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie um 1200 auf 67.200 Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wer oberhalb dieser neuen Grenzen verdient, muss also ab sofort für über 1000 Euro, die bisher beitragsfrei waren, Sozialabgaben zahlen. Dadurch wird der Vorteil durch die Beitragssatzsenkung ins Gegenteil verkehrt. Die höhere Bemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt allerdings nur für die alten Bundesländer. In Ostdeutschland bleibt das bisherige, ohnehin schon niedrigere Limit von 57 600 Euro unangetastet.

Für viele Bezieher mittlerer Einkommen werden die Änderungen zum Jahresbeginn sogar mehr einbringen als die für 2013 angekündigten Steuersenkungen. Diese werden die Bürger nach Hechtners Berechnungen im Durchschnitt um lediglich 76 Euro entlasten. Erst mit Inkrafttreten der zweiten Steuerreformstufe Anfang 2014 werden sich die Entlastungsbeträge merklich erhöhen.

Für einzelne Bevölkerungsgruppen sind aber auch 2012 schon Erleichterungen möglich, die deutlich über 160 Euro hinausgehen und die in den Berechnungen des FU-Ökonomen noch nicht berücksichtigt sind: Wer etwa Kinder betreuen lässt, kann die Kosten dafür künftig von der Steuer absetzen, ohne dem Finanzamt erläutern zu müssen, ob die Betreuung - beispielsweise wegen Krankheit oder Berufstätigkeit - notwendig war.

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