Von Peter Horn

Am 1. Juli wird der Energieausweis Pflicht: Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, muss die Energiebilanz des Gebäudes vorlegen können.

Die großen Stromfresser dürften den meisten Verbrauchern bekannt sein. Trockner, Waschmaschine und Elektroheizungen stehen an erster Stelle. Dennoch wird ein nennenswerter Anteil der Energie in Haushalten nicht von Elektrogeräten verbraucht.

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Der Energieausweis soll Käufern und Mietern einen schnellen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes geben. (© Foto: Dena)

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Wer es warm haben will und zudem regelmäßg duschen oder baden will, muss von ganz anderen Verbrauchswerten ausgehen. Denn anders als bei Kühlschränken suchen Mieter wie Käufer Angaben zur energetischen Qualität bei Immobilien in aller Regel vergebens. Dieses Bild wird sich vom 1. Juli an ändern.

Schrittweise wird der Energieausweis für Bestandsbauten eingeführt, zunächst nur für Häuser mit Baudatum bis einschließlich 1965. Vom 1. Januar 2009 an gilt die Ausweispflicht schließlich auch für Häuser jüngeren Datums. Der Ausweis wird verbindlich für alle, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen wollen. Ziel des Energieausweises ist es, den Verbrauch der Immobilie offenzulegen. Auf einen Blick sollen potentielle Mieter oder Käufer erkennen können, ob Gebäude einen hohen oder niedrigen Energiebedarf haben.

Bis zum 1. Oktober dieses Jahres können Eigentümer noch zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbauchsorientierten Ausweis wählen. Danach wird für alle Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag die bedarfsorientierte Version Pflicht.

"Dabei handelt es sich eindeutig um die aussagekräftigere, aber auch teurere Variante", sagt Mike Verhoeven, Teamleiter Energie bei Dekra Real Estate Expertise. Bei diesem Ausweis ermittelt ein Sachverständiger an Ort und Stelle den konkreten Energiestatus der Immobilie.

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