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Dübel- und Bohrlöcher
Was wird aus den Dübellöchern bei Auszug? Das Verwenden von Dübeln, etwa um Bilder und Regale an den Wänden anzubringen, ist erlaubt. Was mit den Dübellöchern nach Auszug passieren muss, ist nicht klar geregelt. Laut des Immobilienverbands Deutschland in Berlin gibt es unterschiedliche Urteile. Auch die Frage, wie viele Dübellöcher man dem Nachmieter hinterlassen darf, ist ungeklärt.
Foto: dpa
(sueddeutsche.de/dpa/ehr)
17. Juli 2008, 10:59 2008-07-17 10:59:00