Der BGH stellt sich auf die Seite der Vermieter: Für eine Mieterhöhung reicht die Einsicht in den Mietspiegel aus - und auch der Kündigungsschutz der Mieter wurde eingeschränkt.
Für eine Mieterhöhung muss der Vermieter nicht immer den Mietspiegel beilegen. Es reicht aus, wenn er im Kundezentrum des Vermieters eingesehen werden kann, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az: VIII ZR 74/08). Mit einem weiteren Urteil schränkte der BGH den Schutz der Mieter nach einem Verkauf ihrer Wohnung ein (Az: VIII ZR 127/08). Eine Mieterhöhung können Vermieter unter anderem mit der im Mietspiegel nachgewiesenen üblichen Vergleichsmiete begründen.
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Anfang 2006 war in Wiesbaden ein neuer Mietspiegel herausgegeben worden. Im konkreten Streitfall erhöhte daraufhin eine Immobiliengesellschaft die Miete von 375 auf 408 Euro monatlich. In dem Schreiben hieß es, der Mietspiegel sei beim Mieterverein erhältlich oder könne im Kundenzentrum des Vermieters eingesehen werden. Das reicht aus, urteilte der BGH. Der Deutsche Mieterbund kritisierte, das Urteil erschwere den Mietern die Prüfung.
Gegenwehr der Mieterinnen
Im zweiten Fall hatte 2002 eine Frau in München eine benachbarte Wohnung gekauft. Dort sollte ein Au-pair-Mädchen einziehen, um die beiden minderjährigen Kinder zu betreuen und die bei der Familie lebende Schwiegermutter zu pflegen. Die bisherigen Mieterinnen der Wohnung wehrten sich gegen den Rauswurf.
Dabei verwiesen sie auf die gesetzliche Schutzfrist vor so genannten Eigenbedarfskündigungen von drei bis zehn Jahren. Doch dieser Schutz greife nicht, urteilte der BGH. Denn eine Eigenbedarfskündigung liege nur vor, wenn der Käufer selbst oder enge Angehörige in die Wohnung einziehen sollen. Für andere "berechtigte Interessen", wie hier den Einzug einer Hausangestellten, gelte der Kündigungsschutz nicht.
(sueddeutsche.de/AFP/jw)
Venizelos kritisiert IWF-Chefin
Haben Sie schon mal was von Basel 2 gehört ? Woher sollen manche die entsprechende Eigenkapitalquote zur Finanzierung hernehmen, wenn nicht stehlen ? Im Gegensatz zu den amerikanischen Häusle-Bauern, die Wohneigentum mit Null Eigenkapital und trotz niedrigen Einkommens finanzieren konnten (den erzielten Effekt sehen wir ja momentan), gibt es in Deutschland keine einzige Bank, die zu 100 % finanziert.
Durch die starke Nachfrage in München auf dem Wohnungsmarkt können sich Vermieter auf steigende Wohnraummieten verlassen, da sich Neuvermietungen in der Regel erhöhend auf den Mietspiegel auswirken und die Nettokaltmiete so innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 % erhöht werden kann, wenn die Ortüblichkeit gewährleistet ist.
Welcher Arbeitnehmer hat einen Gehaltszuwachs von 20 % innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ? In München geben Arbeitnehmer im Durchschnitt 40 % ihres Einkommens für die Miete aus - die Kaltmiete wohlgemerkt.
Also erzählen Sie mir nichts von den armen Vermietern. Deren Probleme hätten manche Mieter sehr gerne.
PS: Ich lebe übrigens in einer selbstgenutzen Eigentumswohnung - Gott sei Dank.
Diese Leute werden sich aber auch schwertun, die Miete in München zu bezahlen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, eine bestimmte Wohnung kaufen zu können, dann werden Sie es auch schwer haben, diese Wohnung zu mieten.
Problematisch beim Wohnungskauf ist, dass mal extrem ausgedrückt Bewohner einer kleinen Zweiraumwohnung im Umland dann plötzlich ein größerer Penthouse im Stadtzentrum meinen kaufen zu müssen und dann rumjammern, dass das nicht geht.
Mein Spruch seit Jahren ist, daß die schlimmste Art des Geldwerwerbs in DE das Erben oder Vermieten ist: Man kann sich dabei ins Grab ärgern. Und daß Vermieten in DE de facto eine Enteignung bedeutet,wie Sie formulieren, weiß jeder, der es schon ein paarmal versucht hat.Sie schrieben weiter zum Besitz von Wohneigentum:
"Aber bitte beachten: mit dem Besitz der Wohnung kommen auch Pflichten, vor denen man sich dann nicht mehr per Ignoranz oder Anwalt drücken kann."
Wie recht Sie auch in diesem Punkt haben. Im Gegensatz zum Mieterschutz ist der Schutz des einzelnen Eigentümers in einer WE viel weniger ausgeprägt. Wohnungseigentümer müssen sehr häufig hinnehmen, was einem Mieter nie und nimmer zugemutet werden würde.Deshalb kann ich jedem in DE nur raten:Bleibt in Miete und lebt sorgenfrei ! Dazu gehört aber auch, daß man einmal etwas übersieht, anstatt in jedem noch so unbedeutenden Fall auf sein Recht zu pochen und zum Kadi zu rennen.Und nicht zu vergessen die Unabhängigkeit, die man als Mieter hat: Eine Mietwohnung kann man jederzeit verlassen. Eine Eigentumswohnung hängt einem wie ein Klotz am Bein und ist u.U. über Jahre hinweg nur mit Verlust zu verkaufen, je nachdem, wie die wirtschaftliche Gesamtlage ist.
also wenn man sich anschaut, was manche Leute so bereit sind an Mite zu bezahlen, da könnten die auch was kaufen, vielleicht ein paar Quadratmeter kleiner, aber dann nach einigen Jahren halt bezahlt!
Komischerweise geht das im restlichen Europa auch, die Eigentumsquote ist anderswo deutlich höher als in Deutschland, und die Mieterrechte sind im Rest der EU lange nicht so ausgeprägt.
Ich habe tatsächlich schon einmal von Leuten gehört, die Menschen kennen, die mit anderen Menschen befreundet sind, deren Verwandte nicht das Einkommen haben, sich eine Eigentumswohnung (noch dazu in München) kaufen zu können.
Tssss, Sachen gibts.....
PS: Ihre Argumention erinnert stark an die kopflose (hihi) Marie-Antoinette. So nach dem Motto, wenn sich die Leute keine Mietwohnung in München leisten können, dann sollen sie sich halt eine kaufen....
Paging