Auch wenn die Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, muss man die volle Miete zahlen.
Ob zehn Prozent einer Summe viel oder wenig sind, hängt von der Situation und vom Betrachter ab. Beim Trinkgeld etwa mögen zehn Prozent vom Geber als schon großzügig, vom Nehmer als noch angemessen bewertet werden. Bei Wohnungen können Abweichungen bis zu zehn Prozent zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Fläche sehr schnell die Gerichte beschäftigen.
Ständiger Streitfall Wohnungsgröße: Der BGH hat sich für eine "Zehn-Prozent-Bagatellgrenze" entschieden. (© Foto: dpa)
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Damit das nicht zu oft geschieht, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) für eine "Zehn-Prozent-Bagatellgrenze" entschieden. Innerhalb dieser seien Abweichungen zwischen geschriebener und wirklicher Wohnfläche nicht erheblich, entschied der BGH.
Im konkreten Fall ging das zu Lasten einer Hamburger Mieterin. Sie hatte gegen die saftige Erhöhung ihrer Miete von 360 auf 432 Euro geklagt, weil die Vermieterin dieses Verlangen auf eine falsche Flächenangabe stützte. Statt der im Vertrag angegebenen 55,75 Quadratmeter betrage die tatsächliche Wohnfläche nur 51,03 Quadratmeter.
"Betrügern Tür und Tor geöffnet"
Die Klage blieb jedoch in allen drei Instanzen erfolglos, weil die Abweichung unterhalb von zehn Prozent und damit laut BGH "innerhalb der Toleranzgrenze" lag. Deshalb habe die Vermieterin bei der Berufung auf die ortsübliche Vergleichsmiete die falsche, aber vertraglich vereinbarte größere Wohnfläche zugrundelegen dürfen.
Dieses Ergebnis veranlasste den Deutschen Mieterbund (DMB) zu einer äußerst harschen Richterschelte. Kaum war das Urteil verkündet, da erklärte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten schon, es öffne "Betrügern Tür und Tor". In der Konsequenz bezahle die unterlegene Mieterin "ab sofort 36,63 Euro pro Monat oder 439,56 Euro pro Jahr für nichts", rechnete er vor. Es sei unerträglich, dass Vermieter mit barem Geld belohnt würden, die bei der Festlegung der Wohnungsgröße im Mietvertrag zu ihren Gunsten rechneten. Das Ergebnis sei auch deshalb absurd, weil die ortsüblichen Quadratmeterpreise per Mietspiegel und Gutachten "akkurat bis hinter die zweite Kommastelle errechnet werden müssen".
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Da stimm ich Ihnen zu..
Mir ist schon klar, dass es einige Juristen gibt die keine Ahnung haben in ihrem Job für Gerechtigkeit zu sorgen. Das wird am besten im Bundestag klar, wo Juristen Gesetze schreiben, die in zu vielen Fällen wieder vom Bundesverfassungsgericht einkassiert werden.
Dazu brauche ich kein Jurastudium um festzustellen, dass die Gesetzgebung in Deutschland vor lauter Hintertürchen und unterschiedlicher Auslegungen schon in zu vielen Fällen lange den Boden des Rechts verlassen hat. Und wenn es auch mit dem offiziellen Gesetzen nicht Funktioniert was sich die Juristen so wünschen, wird noch eins dazu gemacht und noch eins und noch eins.....
JURISTEN MACHT DAS RECHT TRANSPARENTER UND DAS GESETZ WIRD WIEDER ZUM RECHT.
Auch wenn ein durchschaubares Recht einige Arbeitsplätze kosten wird. Hoffentlich trifft es nur die schlechten, aber da gibt es ja einige.
Dieses Urteil ist natürlich unerträglich!
Toleranzgrenzen hin oder her: Man muß sich doch mal vor Augen halten, um welche Vorgänge es sich hier tatsächlich handelt.
Einem Vermieter, der eine Wohnung vermieten möchte, kann durchaus auferlegt werden, die Beschreibung dieser Wohnung korrekt vorzunehmen. Und wenn er sich dabei zu seinen Ungunsten verrechnet, so ist eine Toleranzgrenze in dieser Richtung womöglich gerechtfertigt.
Aber der Mieter: Wie oft bekommt denn ein potenzieller Mieter eine Wohnung vor(!) Unterzeichnung des Mietvertrages zu Gesicht? Genau: Normalerweise einmal! Und bei diesem einen Besichtigungstermin, soll nun ein bis dato potenzieller(!) Mieter, die Wohnung nach allen Regeln der Kunst vermessen, damit er dann beim eventuellen(!) Zustandekommen eines Vertrages die vom Vermieter angegebene Wohnungsgröße kontrollieren kann? Das ist doch Humbug!
Es ist also wohl so, daß hier mal wieder Juristen über etwas geurteilt haben, von dem sie offenbar wenig bis gar keine Ahnung haben!
trau weder Deinem Anwalt, noch dem Richter.-P
Weniger als 10% kann man ruhig rauben? Ich glaub ich steh im Wald. Wenn mich jetzt der Räuber auf der Strasse bittet Ihm nur 9,99% meines Geldes auszuhändigen, ist Er dann kein Räuber?-P
Ich denke die Richter waren alle samt bestochen, ist ja klar wo das Geld für die Bestechung her kommt, oder nicht?-P
Toleranzgrenzen gibt es überall und von daher ist die Rechtsprechung auch nachvollziehbar. Über die Höhe der Abweichungsregel kann man sich sicherlich streiten, aber eine Toleranzgrenze muss es schon gegeben um die Gerichte nicht mit unzähligen Klagen und Verfahren zu überhäufen. Es gibt nämlich sowohl auf der Mieter als auch auf der Vermieterseite schwarze Schafe die nur auf solche Gelegenheiten warten.
Das einfachste und beste Mittel bei oder vor einer Vertragsunterschrift ist eine eigene Überprüfung zu starten. Als Mieter würde ich einfach mal nachmessen.
Es hat noch niemanden geschadet Verträge zu überprüfen.
Normalerweise steht ein Vermieter auch für solche Fehler ein und korrigiert die Sache einvernehmlich mit dem Mieter. Falls der Vermieter hier auf stur schalten sollte, so hat man als Mieter auch seine Möglichkeiten um den Vermieter zu ärgern. Nichts ärgert den Vermieter mehr als ausstehende Mietzahlungen.
Ein Krieg zwischen Mieter und Vermieter bringt beiden Parteien keine Vorteile !!!
....Am besten verklagen Sie mich, mal schaun vielleicht gibt mir der Richter auch 10%.
Paging