BGH-Urteil:Treffen sich zwei Bären vor Gericht ...

Goldbärenstreit Haribo und Lindt

Seit Jahren tobt der Bären-Streit zwischen Haribo und Lindt. Nun hat der BGH entschieden.

(Foto: dpa)
  • Der Schweizer Schoko-Hersteller Lindt darf auch weiterhin golden verpackte Süßigkeiten in Bärenform verkaufen.
  • Damit hat der BGH einen langwierigen Rechtsstreit zwischen den Schweizern und der Bonner Fruchtgummi-Firma Haribo entschieden.

Von Stephan Radomsky

Lindt siegt, Haribo unterliegt

Schoko-Teddy schlägt Goldbären: Der Schweizer Süßwarenhersteller Lindt hat beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen Sieg errungen. Die Markenrechte des Gummibärchenherstellers Haribo werden durch den sogenannten Lindt-Teddy aus Schokolade nicht verletzt, urteilte das Gericht am Mittwoch (Az.: I ZR 105/14).

Kern des Streits ist, kurz gesagt, die Frage, wie goldig ein süßer Bär sein darf. Heraufbeschworen hat ihn die Schweizer Schoko-Firma Lindt & Sprüngli. Sie brachte 2011 eine in Goldfolie gehüllte und mit roter Halsschleife verzierte Figur auf den Markt, deren Form sich optisch an den Mitgliedern der Familie der Ursidae orientiert. Dieser Schoko-Bär war quasi der jüngere Bruder des ebenfalls prozesserprobten Goldhasen von Lindt.

Kuriose Konstellation vor Gericht

Der Bonner Süßwarenhersteller Haribo vertreibt seit den 1960er-Jahren Gummibärchen. In einer Abbildung auf der Verpackung ist ein Bär mit ebenfalls roter Schleife zu sehen. Weil aber der "Goldbär" für Haribo längst als Wortmarke geschützt ist, durfte sein Schoko-Cousin ohnehin nicht so heißen. Man nannte ihn daher kurzerhand "Teddy". Haribo klagte dennoch, weil das Unternehmen seine Markenrechte verletzt sah - was zu einer durchaus kuriosen Konstellation führte: Auf der einen Seite der "Goldbär", der zwar so heißt, oft gar nicht gelb ist; auf der anderen Seite ein golden schimmernder Bär, der aber anders heißt.

Vor der BGH-Entscheidung hatte es im Markenstreit zwischen Haribo und Lindt noch eins zu eins gestanden: Nachdem der Bonner Gummibären-Hersteller in erster Instanz noch gegen die Schweizer gewonnen hatte, hob das Oberlandesgericht Köln das Verkaufsverbot für den in Goldfolie gewickelten Schokobären im April 2014 wieder auf. Der Vorsitzende Richter betonte damals, das Gericht könne keine Verletzung der Markenrechte an Haribos Goldbären durch Lindt erkennen.

Umstrittenes Gold

Es war nicht das erste Mal, dass der BGH über ein goldenes Tier aus dem Hause Lindt & Sprüngli zu urteilen hatte. Anfang 2013 urteilten die Karlsruher Richter bereits nach mehr als einem Jahrzehnt Rechtsstreit um den "Goldhasen". Hier hatten die Schweizer geklagt, weil sie verhindern wollten, dass auch Hasen golden glänzen - unterlag aber gegen den bayerischen Rivalen Confiserie Riegelein. Anderswo waren ähnliche Streitfälle zuvor im Sinne Lindts entschieden worden, etwa in Österreich, wo der Oberste Gerichtshof 2012 entschied, dass das Familienunternehmen Hauswirth seinen goldverpackten Hasen wegen Verwechslungsgefahr nicht mehr verkaufen darf.

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