Vermieter dürfen Mietern nach Ende des Mietverhältnisses grundsätzlich Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom und Wasser kappen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Eine Grenze für die Pflicht zur weiteren Belieferung sei jedenfalls dann erreicht, wenn der Vermieter hierfür kein Entgelt erhalte und ihm damit ein Schaden drohe.
Anzeige
Im vorliegenden Fall aus Berlin waren im Jahr 2000 Räume im Erdgeschoss eines "Kunsthauses" zum Betrieb eines Cafés vermietet worden. Nach einem Streit mit dem Vermieter über Nebenkostenabrechnungen stellte der Mieter im Jahr 2001 seine Nebenkostenvorauszahlungen ein, später zahlte er auch die Grundmiete nicht mehr, mit der er im August 2007 schließlich acht Monate im Rückstand war. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis im August 2007. Ein Räumungsverfahren ist anhängig.
Der Vermieter hatte dem Mieter mehrfach angedroht, die Versorgung der Mieträume mit Heizenergie zu unterbrechen. Dagegen erhob der Mieter eine vorbeugende Unterlassungsklage, scheiterte aber zuletzt vor dem Kammergericht Berlin.
Der BGH verwarf nun die dagegen gerichtete Revision des Mieters. Die Einstellung der Leistungen sei keine eigenmächtige Handlung, die besitzrechtlich verboten sei. Die Sachlage sei vergleichbar mit der Einstellung der Leistungen durch Versorgungsunternehmen, wenn der Mieter die Leistungen unmittelbar von diesen beziehe. (AZ: XII ZR 137/07 - Urteil vom 6. Mai 2009)
(sueddeutsche.de/ddp/als)
Moderne Verwaltung
Bei privaten Wohnraummietern kassiert der Vermieter ein Strafverfahren wegen Nötigung. Ausserhalb von Gewerberaum wird dem Vermieter zugemutet, die Kosten der Mieter zu übernehmen, selbst wenn diese keinen Cent mehr bezahlen. Bei einem Räumungsverfahren kann sich das locker über einige Jahre hinwegziehen, bis der Mieter alle Instanzen ausgeschöpft hat. Der für Wohnraum zuständige Senat des BGH sollte die Rechtsprechung des für gewerbliche Mieter zuständigen Senats endlch übernehmen.
Das Urteil hätte garantiert anders ausgesehen, wenn es Winter wäre und es sich um eine sozial schwache & Kleinkinderreiche Familie gehandelt hätte.
Was bin ich froh, kein Vermieter zu sein! Ich habe ein paar solcher bedauernswerter Zeitgenossen in meinem Bekanntenkreis und wundere mich oft.
Wenn ich da z.B. an die sogenannten Mietnomaden denke... als Vermierter scheint man allerdings bei uns generell der Dumme zu sein.
Das wärs ja noch. Frei wohnen, Heizung, Wasser, Strom alles da, und für nix zahlen wollen. Mach das mal mit dem Staat. Da landest du so schnell auf der Straße, so schnell kannst du nicht gucken. Aber mit einem privat Vermieter kann man das ja machen, zumindest 8 Monate lang.