BGH-Urteil:Energieversorger dürfen bei Zahlungsrückstand Strom abstellen

Aus Protest gegen eine Preiserhöhung nicht zahlen? Der Konzern RWE drehte deswegen einem Schreibwarenhändler den Saft ab. Zu Recht, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.

Energieversorger dürfen säumigen Zahlern auch künftig den Strom abstellen. Das hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.

Die Richter wiesen die Klage eines RWE-Kunden ab. Der Schreibwarenhändler hatte aus Protest gegen Preiserhöhungen 2008 seine Jahresabrechnung in Höhe von 1300 Euro nicht beglichen. RWE mahnte und stellte den Strom im April 2009 schließlich ab.

Bereits die Vorinstanzen hatten dem Unternehmen Recht gegeben. RWE argumentierte, der Kunde habe wenigstens einen Teil der Rechnung begleichen müssen,

Der BGH wies die Revision des Kunden jetzt zurück. RWE sei zu der Sperrung berechtigt gewesen.

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